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Erstellt am: 25.11.15 10:27
M4rvin schrieb:
geht das so einfach? Müsste man dann nicht einen neuen Freisteller stellen?Maria16 schrieb:
Ab zum Bauungermehmer oder Architekten, das soll der klären!Sollte die Höhenvorgabe bereits in der Planung ausgeschöpft sein, könnte es hart werden.Aber ich Frage mich was der Architekt da geplant hat, er sollte doch während der Planung wissen was für Materialien verwendet werden und welche Maße die Teile haben?
bortel schrieb:
manchmal ist es einfach gut wenn man den Mund hält...wo kein Kläger da kein Richter...Jep. Steht ja nicht auf eurer Eingangstür geschrieben "wir haben den Kniestock" illegal erhöht"
W
WilhelmRo29.03.19 08:29M4rvin schrieb:
Der Kapo hat mir erzählt, dass sie den Kniestock von 75cm auf 88cm erhöhen mussten, damit das mit den Rolokästen klappt... geht das so einfach? Müsste man dann nicht einen neuen Freisteller stellen?Kommt da einer vom Amt und misst nach, ob du dich an die Auflagen haltest?Ähnliche Themen