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ᐅ Wie hoch ist mein Kniestock?


Erstellt am: 18.02.2014 13:09

ypg 20.02.2014 10:55
Doc.Schnaggls schrieb:

Das ist für mich dann kein Vollgeschoss mehr.

Was ein Vollgeschoss ist, regelt ja die Landesverordnung. Bei uns in Nds. würde ich bei 160cm Kniestock auf ein zusätzliches Geschoss kommen, wenn auch nur ein Halbes... zumindest glaube ich das mit meinem Wissen ...ich weiss jetzt nicht, woher TE kommt, aber die Regelungen sind ja doch ähnlich...

E.Curb 20.02.2014 11:18
ypg schrieb:
Was ein Vollgeschoss ist, regelt ja die Landesverordnung. Bei uns in Nds. würde ich bei 160cm Kniestock auf ein zusätzliches Geschoss kommen, wenn auch nur ein Halbes....

Richtig, die Definition der Geschossigkeit regeln die jeweiligen Bauordnungen. Bei 1,60m Drempel würde ich allerdings auch ein zweites Geschoss vermuten.
Ein halbes Vollgeschoss ist aber auch kein Vollgeschoss und somit vermutlich auch erlaubt.

Gruß

Doc.Schnaggls 20.02.2014 11:22
So sehe ich es auch.

Das DG wird als halbes Geschoss (bei uns in BW lt. Bauamt bis zu einer kniestockhöhe von 1,65 m) gewertet und sollte dann auch bei den Vorgaben genehmigungsfähg sein.

Gibt dann ein klassisches 1,5 geschossiges Einfamilienhaus.

delf 20.02.2014 11:28
Erst mal ein Danke an Doc.Schnaggls. Das ist genau die richtige Beschreibung wenn man keine Ahnung von dem ganzen Haut.

Da ich mich in der Nähe von Ulm befinde, trifft höchstwahrscheinlich die Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft. Diese besagt:

"Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
und Feuerungsanlagen dienen,
2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht."

Heißt das, alles was über einem Kniestock von 1,40 m wäre, wäre ein weitere Vollgeschoss? Drunter nicht, oder? Dann wäre es eine Eingeschossige Bauweise mit EG und OG mit einem Kniestock von 1,40 m ?

E.Curb 20.02.2014 16:35
Nö.
Wenn die Fläche des obersten Geschosses (also dein DG) mit einer Höhe von mindestens 2,30m kleiner ist als die Fläche des darunter liegenden Geschosses (in deinem Fall das EG), ist es kein Vollgeschoss.

D.h. Du zeichnest Dir einen schnitt und legst die 2,30m-Linie fest. Dann misst du den Abstand von Außenwand zum Schnittpunkt Dachhaut bei 2,30m und zeichnest dann die 2,30m-Linie in den Grundriss ein. jetzt kannst Du die Fläche messen...... :thumbup:

Gruß

E.Curb 20.02.2014 16:39
Sorry, natürlich wenn die Fläche kleiner ist als drei Viertel der Fläche des darunter liegenden Geschosses.......
vollgeschossekniestockgeländeoberflächeoberkantefußbodendachhautgrundfläche