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Erstellt am: 25.11.15 10:27

Maria1629.03.19 09:47
Reicht, wenn ein Nachbar sich beschwert und es danach nicht geheilt werden kann (weil z. B. die Höhen ausgeschöpft sind).

Dach anheben und die Höhe korrigieren lassen habe ich tatsächlich schon mal als Maßnahme erzählt bekommen (arbeite nicht selber im Bauamt ). Übrigens hab ich nur gesagt, dass der GU klären soll, was da los ist. Nicht, dass man gleich zum Amt laufen soll.
Anoxio29.03.19 09:52
Kommt auf die Nachbarn an. Hier wohnt auch einer, der um jeden Neu-/Ausbau herumschleicht. Bei einer Sanierung vor zwei Jahren wurde dann auch noch mal sehr genau nachgemessen, da hat scheinbar was mit den Dachüberständen nicht gepasst. Musste dann auch geändert werden.
tumaa29.03.19 09:56
Fummelbrett schrieb:
Kommt auf die Nachbarn an. Hier wohnt auch einer, der um jeden Neu-/Ausbau herumschleicht. Bei einer Sanierung vor zwei Jahren wurde dann auch noch mal sehr genau nachgemessen, da hat scheinbar was mit den Dachüberständen nicht gepasst. Musste dann auch geändert werden.

muss gerade voll lachen ..........

der hat bestimmt viele Freunde ......
WilhelmRo29.03.19 09:58
Fummelbrett schrieb:
Musste dann auch geändert werden.
Und wenn man etwas nicht mehr ändern kann? Dann Geldstrafe? Was kostet ein zu hoher Kniestock?
Maria1629.03.19 10:30
Man kann einen zu hohen Kniestock ändern! Dach anheben, Mauerwerk raus, Dach wieder darauf. Klar kostet das, kann aber durchaus verhältnismäßig sein, da Abstandsflächen dem Nachbarschutz dienen.
Matthew0329.03.19 10:36
Es gibt nichts was es nicht gibt. Ich war da auch immer lockerer (bin es eigtl. immer noch), aber als die Nachbarin in einer Nacht und Nebelaktion bei uns mit Zollstock den Abstand von Bodenplattenaushub zur Straße gemessen hat (sie ist ca. 70 Jahre alt) und anschließend wegen exakt 3,5 cm eine Beschwerde beim Rathaus eingelegt hatte wusste ich das mein erster Satz gilt...
dachkniestock