Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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blaupuma

blaupuma

Kind muss geboren sein bei Antragstellung für das Baukindergeld oder bei Bauantrag. ?!

Was meint ihr ?
 
K

Kekse

Bauantrag scheint mir überhaupt kein relevanter Zeitpunkt zu sein. Da steht nur etwas von Erteilung der Baugenehmigung.
Und ich find den Text da überhaupt nicht klar. Das erste Kind muss geboren sein bei Erteilung der Baugenehmigung bzw. Kaufvertrag, sonst ist es kein „Erwerb als Familie“ (qualifiziert nicht, hält aber anscheinend die Option für ein zukünftiges Bauvorhaben offen) aber ansonsten steht da nichts. Genauso wenig wie zu anderen Spezialfällen. Wär natürlich schick, wenn man das Problem einfach mit späterer Antragstellung umgehen könnte. Insgesamt kommt mir das allerdings unausgegoren vor.
 
face26

face26

Jetzt bin ich doch etwas überrascht. Da steht doch sinngemäß, dass berechtigt ist der Ersterwerb als Familie. Bedeutet das jetzt, dass jemand der als Einzelperson bereits eine Immobilie besitzt und jetzt „als Familie“ zum ersten Mal gemeinsam etwas erwirbt auch berechtigt ist?

Vielleicht noch zu früh um mir Hoffnungen zu machen. Wie versteht Ihr das?
 
A

Alex85

face, lese ich auch so

Das ist eine Erklärung nach der Klausur von Montag, noch kein Gesetzentwurf. Den dürfte es in den nächsten Wochen geben.
Am Ende zählt, was in den Förderbedingungen der KfW steht. Die sind zumeist recht deutlich.
 
Zuletzt aktualisiert 04.07.2025
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