W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt?


Erstellt am: 22.12.11 13:25

andi11222.12.11 13:25
Hallo zusammen,

ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen. Das Grundstück darf mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Es gibt bereits einen Bebauungsplan für dieses Baugebiet. Das Nachbargrundstück, das dann ja auch mit einer Doppelhaushälfte welches an meinem Haus angrenzt bebaut werden muss, ist bereits seit längerem Verkauft. Es gibt aber zum Nachbargrundstück noch keinen Bauantrag.

Nachdem es feststeht, dass ich das Grundstück kaufe, habe ich einen Bauantrag für dieses Grundstück bei der Stadtverwaltung eingereicht. Dieser wird derzeit noch geprüft.

Wenn jetzt der Nachbar sich auch entschließt, auch einen Bauantrag zu stellen, muss er sich nach mir richten oder kann er machen was er will? Ich habe ja schließlich den Bauantrag als erster gestellt??

Und was passiert wenn ich geringfügige Änderungen zum Bauantrag von der Stadt auferlegt bekomme?

Schonmal vielen Dank vorab für eure Hilfe!
perlenmann22.12.11 17:50
Als Laie kann ich Dir nur sagen, bei uns ist es so wie du sagst. Lediglich nach hinten hätten wir abweichen dürfen (so das von vorne beides gleich aussieht). Es gibt aber auch unterschiedliche gebaute Doppelhaushälfte. Das hängt, wenn ich nicht irre vom Bebauungsplan ab. Also am besten Bauamt fragen.
Und ja, wer zu erst kommt malt zuerst. Durfte mich an den Vorgaben eines Nachbarn ergötzen, der jetzt Nichtmal mehr Besitzer davon ist....
Micha&Dany22.12.11 21:55
Hallo Andi

hast Du Dich im Vorfeld noch nicht mit Deinem Nachbarn unterhalten?
Denk dran, dass sind die Menschen, mit denen Du die nächsten Jahre - eher Jahrzehnte - vielleicht sogar den Rest Deines Lebens - Wand an Wand wohnst...

Nachdem die Stadt mir unser Grundstück angeboten hat, habe ich als erstes unsere neuen Nachbarn angerufen.
Okay, bei uns lag die Sache ein wenig anders - unsere Nachbarn hatten das Grundstück schon lange vor uns und hatten schon einen Bauantrag eingereicht. Daher müssen wir uns jetzt (fassadengleich) an sie anpassen.

Aber solange sich beide Parteien noch in der Planungsphase befinden, kann man sich doch wunderbar absprechen. Wenn man sich dann vielleicht sogar noch einen gemeinsamen Bauträger suchen kann, hätte man viele Vorteile.

Wenn ich jetzt aus irgendwelchen Gründen etwas länger für die Planung gebraucht hätte, und plötzlich kauft irgendjemand das andere Grundstück und reicht einen Bauantrag ein, und ich muss dann meine ganzen Pläne über den Haufen werfen, dann würde ich ziemlich sauer sein...
Kein guter Start für eine Nachbarschaft...

Muss jetzt nicht so kommen - und ich wünsche Dir, dass es nicht so kommt - aber die Gefahr besteht.

Ich würde mich jetzt noch so schnell wie möglich mit meinen Nachbarn zusammensetzen. Solange noch nichts gebaut ist, kann man noch über alles reden.

Viele Grüße
Micha
andi11223.12.11 07:55
Schon mal vielen Dank für die Antworten.

Im Vorfeld habe ich versucht mit dem Eigentümer vom Nachbargrundstück Kontakt aufzunehmen - noch bevor ich den Bauantrag bei der Stadt eingereicht habe.
Dieser hat es aber nicht für nötig erachtet, sich wieder bei mir zu melden nachdem ich mehrmals bei seiner Sekräterin um Rückruf gebeten habe.

Letzte Konsequenz: Bauantrag eingereicht. Schade, aber irgendwann muss man ja handeln. leider.
Wie ich erfahren habe, will der Grundstückseigentümer sowieso selber da nicht einziehen sondern plant dieses Grundstück bebaut oder unbebaut weiter zu verkaufen - also der finale - hoffentlich akzeptable - Nachbar steht noch gar nicht fest.

Es gibt für das Baugebiet einen Bebaunsplan der vorschreibt, dass Doppelhaushälfte bündig gebaut werden müssen.

Noch eine Frage hätte:
Wenn mein Bauantrag aus irgendwelchen Gründen die bei der Prüfung festgestellt werden geringfügig vom B-Blan abweicht, und zwischenzeitlich der Nachbar einen Bauantrag einreicht, wird dann man Bauantrag zurückgestellt und genießt keine vorherrschende Stellung oder gibt es die Möglichkeit, diese dann kurzfristig zu berichtigen?
Bauexperte23.12.11 09:22
Hallo,

andi112 schrieb:
Wenn mein Bauantrag aus irgendwelchen Gründen die bei der Prüfung festgestellt werden geringfügig vom B-Blan abweicht, und zwischenzeitlich der Nachbar einen Bauantrag einreicht, wird dann man Bauantrag zurückgestellt und genießt keine vorherrschende Stellung oder gibt es die Möglichkeit, diese dann kurzfristig zu berichtigen?

Es heißt zwar, "der zuerst kommt, malt zu erst" - aber eine irgendwie formulierte Sonderstellung/einen Freibrief gibt es dann doch nicht.

Du mußt Dich zuvorderst an den Bebauungsplan und die textl. Festsetzungen halten; sollte Dein Architekt im Auge haben. Abweichungen können im Regelfall nur über eine Befreiung erlangt werden und das bedeutet auch: Du mußt Dich mit dem Nachbarn ins Benehmen setzen

Freundliche Grüße
andi11223.12.11 09:50
Hi Bauexperte,

leider weigert der sich mit mir zu sprechen - jetzt gerade wieder versucht ihn zu erreichen.

Was ich mit "geringfügigen Abweichungen" meine ist z.B. eine Höhe von 6,45m statt der im Bebauungsplan vorgeschriebenen 6,40 und ob ich dann die Möglichkeit habe, das zu korrigieren ohne die Vorrangstellung zu verlieren.

LG
Andi
bauantragnachbargrundstückdoppelhaushälftebebautbaugebiet