ᐅ Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen?
Erstellt am: 15.01.17 21:15
Hallo Marcel,
wenn es sich um ein Flurstück handelt, dass keinen direkten Anschluss/Kontakt zu einer öffentlichen Wegefläche hat, dann benötigt man parallel zum Bauantrag einen Antrag auf Baulasteintragung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für das neu zu errichtende Gebäude, um die Baugenehmigung zu erwirken.
Stimmt der jeweilige Eigentümer des zu belastenden Flurstücks nicht zu, ergeht keine Baugenehmigung (absolute Spezialfälle mal außer Acht gelassen).
Ob tatsächlich eine Leitung/Erschließung vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es muss zunächst sichergestellt werden, dass eine Erschließung im Bereich der Baulast erfolgen kann.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück auch im Bebauungsplan liegt oder nach $34 bebaubar ist.
MfG
Dirk Grafe
wenn es sich um ein Flurstück handelt, dass keinen direkten Anschluss/Kontakt zu einer öffentlichen Wegefläche hat, dann benötigt man parallel zum Bauantrag einen Antrag auf Baulasteintragung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für das neu zu errichtende Gebäude, um die Baugenehmigung zu erwirken.
Stimmt der jeweilige Eigentümer des zu belastenden Flurstücks nicht zu, ergeht keine Baugenehmigung (absolute Spezialfälle mal außer Acht gelassen).
Ob tatsächlich eine Leitung/Erschließung vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es muss zunächst sichergestellt werden, dass eine Erschließung im Bereich der Baulast erfolgen kann.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück auch im Bebauungsplan liegt oder nach $34 bebaubar ist.
MfG
Dirk Grafe
Du musst hier im Forum zwischen der tatsächlichen Erschließung (Baustraße bauen, Kabel und Rohre legen) und der rechtlichen Erschließung (Baulast, Grunddienstbarkeit) unterscheiden.
Aber ja - wenn Du eine Baugenehmigung bekommst, dann ist die rechtliche Erschließung gegeben. Ob dann auch tatsächlich eine Baustraße existiert oder nicht, ist vollkommen egal. Du kannst dann den Bau beginnen.
Umgekehrt kannst Du zwar eine Baustraße bauen, wirst aber keine Baugenehmigung erhalten, wenn die Baulast nicht vorliegt.
MfG
Dirk Grafe
Aber ja - wenn Du eine Baugenehmigung bekommst, dann ist die rechtliche Erschließung gegeben. Ob dann auch tatsächlich eine Baustraße existiert oder nicht, ist vollkommen egal. Du kannst dann den Bau beginnen.
Umgekehrt kannst Du zwar eine Baustraße bauen, wirst aber keine Baugenehmigung erhalten, wenn die Baulast nicht vorliegt.
MfG
Dirk Grafe
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