Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Alex85

Trennung, Auszug des letzten Kindes vor Ende der Förderung oder Erreichen des 18. Lebensjahres nach Förderzusage ... weiß man alles noch nicht.
 
face26

face26

@HilfeHilfe ...nichts. Du hast ein halbes Haus weniger, dafür ein bisschen Geld mehr. Aber auch nur auf dem Papier
Aber ernsthaft. Was soll das bringen? Das ist kein Erwerb als Familie...
 
Z

Zaba12

Bauantrag scheint mir überhaupt kein relevanter Zeitpunkt zu sein. Da steht nur etwas von Erteilung der Baugenehmigung.
Und ich find den Text da überhaupt nicht klar. Das erste Kind muss geboren sein bei Erteilung der Baugenehmigung bzw. Kaufvertrag, sonst ist es kein „Erwerb als Familie“ (qualifiziert nicht, hält aber anscheinend die Option für ein zukünftiges Bauvorhaben offen) aber ansonsten steht da nichts. Genauso wenig wie zu anderen Spezialfällen. Wär natürlich schick, wenn man das Problem einfach mit späterer Antragstellung umgehen könnte. Insgesamt kommt mir das allerdings unausgegoren vor.
...Haben die Eltern bereits eine Wohnung oder ein Haus gekauft und wollen nun mit der Familie ins neue Eigenheim umziehen, besteht kein Anspruch. Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine junge Frau als Single eine Eigentumswohnung erworben hat und diese vermietete. Wenn sie später heiratet, Kinder bekommt und mit dem Ehemann eine gemeinsame Immobilie wählt, zahlt der Bund Baukindergeld...
 
R

Riepirat

Nach einer kleinen Diskussion im Freundeskreis kann ich nur sagen, dass viele diesen Entwurf als unausgegoren ansehen. Wieso sollen alle "Neu-Bauer/Käufer" 10 Jahre unterstützt werden und welche die den gleichen Schritt auf Grund von Kinder gewagt haben, nicht einmal ein Jahr. Das ist do sowas von unverhältnismäßig. Wieso dann nicht etwas in die Richtung: Generelle Unterstützung für Eigentümer mit kleinen Kindern, die sich auf Grund der Kinder Eigentum leisten/geleistet haben. Damit es nicht so unverhältnismäßig ist könnte man auch einführen, dass Käufer die vor 9 Jahren gekauft haben, noch für 1 Jahr die Förderung bekommen, vor 8 Jahren noch für 2 Jahre usw...
 
C

Caspar2020

So wie das zur Zeit diskutiert wird, ist es eher schneller wieder weg als es gekommen ist.

Zumindest wird sich bestimmt jemand finden der dagegen klagt; weil er oder sie halt nicht berücksichtigt wird
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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