Baugenehmigung Antrag

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H

Hilaria

Hallo,
voller Entsetzen haben wir von unserem Bauunternehmen mitgeteilt bekommen, dass unser geplantes Vorhaben nicht realisierbar ist - mit der gültigen bayr. Bauverordnung. Nach dieser Bauverordnung kommt eine max. Grundfläche für das Haus von 7.5 x 8.1 zustande. Grund sind die aktuell gültigen Abstandsflächen. Es handelt sich hierbei um eine Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen. Da die andere Doppelhaushälfte schon steht und 8.5 breit ist, bleiben uns nur 7.5 bis zur 16 m Grenze, auf einer Länge von rund 4 m (danach verbreitert sich das Grundstück und die Abstandsfläche würde bei unseren gewünschten Maßen eingehalten.)
Somit müssen /müssten wir einen Bauantrag stellen, der nicht nach dem vereinfachten Verfahren abläuft.
Es ist die letzte Baulücke, daher rechnet das Bauunternehmen mit einer Genehmigung.

Nun meine Frage, wie lange dauert so ein gesondertes Verfahren und was kostet es? Im bay. Behördenwegweiser steht etwas von 1 -4 Tausendstel der Bausumme. Bei Ablehnung sind reduzierte Gebühren fällig. Mein Bauunternehmer sagte rund 2000 Euro?
Wer hat denn Erfahrung mit solch einer Situation?

Danke.
Hilaria

Anmerkung: wir sprechen hier nicht von der Mindestabständsfläche von 3 m sondern von der Abstandsfläche in Form von der Höhe des Hauses, bei 2 Vollgeschossen ca. 6 m.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Hallo,

Mein Bauunternehmer sagte rund 2000 Euro?
Wer hat denn Erfahrung mit solch einer Situation?
Beim vereinfachten Verfahren bestätigt der Architekt mittels seiner Unterschrift, dass er die textl. Festsetzungen aus dem Bebauungsplan und das Baurecht beachtet hat; bei diesem Verfahren prüft das Bauamt nicht und Deine so erzielte Baugenehmigung könnte jederzeit von einem Dir nicht "wohl gesonnenen" Nachbarn angezweifelt und im schlimmsten Fall sogar rückgängig werden, wenn er begründete Zweifel anmelden kann.

In Fällen, wie von Dir geschildert, geht das Bauamt zum Nutzen des Bauherren auf Nummer sicher und verlangt einen Bauantrag, unabhängig vom Bundesland, da es gilt Landesbaurecht umzusetzen. Dabei überprüfen alle beteiligten Abteilungen - einschließlich der Entwässerungsbetriebe - den vorgelegten Antrag auf Genehmigungsfähigkeit. Das kann schon einmal 10 - 12 Wochen in Anspruch nehmen, sind beteiligte Sachbearbeiter krank oder in Urlaub, leider auch länger.

Auch wenn die Uhren im Bayernlande für gewöhnlich etwas anders ticken, halte ich die in den Raum gestellte Summe für die Kosten des Bauantrages als sehr hoch angesetzt. Bei Doppelhaushälfte dieser Größe werden seitens der Bauämter im Rheinland € 600,00-1.000,00 in Rechnung gestellt.

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

Vielen Dank für die schnelle Auskunft! Prinzipiell wäre man also immer auf der sicheren Seite mit einem "richtigen" Bauantrag.

Vielleicht hat ja das Bauunternehmen seine Aufwendungen mit eingerechnet? Ich frage nach.

10-12 Wochen? Auf dem Grundstück ist eine Bebauungspflicht bis Ende des Jahres, es ist schon 2 mal verlängert worden - seitens der Stadt. Sie strebt nun an, die Baulücke zu schliessen. Vielleicht geht es ja dann ein bißchen schneller ;).

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass sowas abgelehnt wird, hängt das von der sogenannten Behördenwillkür ab, oder will man hier einfach noch ein bißchen Geld von Seite der Stadt einnehmen?

Grüße Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo,

Prinzipiell wäre man also immer auf der sicheren Seite mit einem "richtigen" Bauantrag.
Dem Wesen eines Bauantrages (BA) nach, "ja". Allerdings macht ein BA da wenig Sinn, wo die Rahmenbedingungen überwiegen vorgegeben sind, bspw. bei Neubaugebieten. Die Chancen, dass dort ein mißlauniger Nachbar Einspruch einlegt, sind relativ gering, da er seinerseits oftmals eine Angrenzerzustimmung erlangen muß ;)
Vielleicht hat ja das Bauunternehmen seine Aufwendungen mit eingerechnet? Ich frage nach.
Sofern die Architektenleistungen nicht per se Aufragsbestandteil sind, könnte das eine Erklärung sein.
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass sowas abgelehnt wird, hängt das von der sogenannten Behördenwillkür ab, oder will man hier einfach noch ein bißchen Geld von Seite der Stadt einnehmen?
Wenn der Architekt Deines BU alle relevanten Eckdaten beachtet, ist die relative Chance der Ablehnung gleich Null. Von Behördenwillkür kann eigentlich keine Rede sein, denn - wie ich im ersten Post erklärt habe - bedeutet ein regulärer BA immer mehr Aufwand für das Bauamt; Ausnahmen bestätigen - natürlich wie immer - die Regel.:)

Freundliche Grüße
 
B

Bulla2000

Wir mussten aus dem Baufreistellungsverfahren auch ins vereinfachte Verfahren wechseln und haben jetzt unsere Baugenehmigung erhalten, 571,- Euro. Richtet sich nach einem bestimmten Satz je 1000,- Euro Rohbauwert.
 
H

Hilaria

@Bauexperte, vielen Dank für deine Ausführungen,
doch, die Architektenleistungen sind Bestandteil des Auftrages des BU. :confused:

Mmmmhh, also irgendwie verstehe ich es noch nicht ganz. Mit dem Bauantrag wollen wir ja erreichen, dass wir von der bayr. Bauverordnung ein Stück weit abweichen dürfen, also an einer Seite nicht die geforderte Abstandsfläche von Höhe des Hauses auf ca einer Länge von 4 m einhalten müssen.
An unser Grundstück grenzt der Fußweg, dann kommen querliegende Stellplätze, die Strasse ist eine Sackgasse, welche ein Haus über unserem in einer Wendeschleife mündet.
Nun sagt die bayr. Bauverordnung auch, dass man im Ausnahmefalle die Hälfte des öffentlichen Grundes rechnen dürfte. Sollte dem so sein, haben wir die Bedingungen locker erfüllt.

Wir werden morgen mit den Leute vom Bauamt sprechen, evtl. kann man erkennen, wohin die Reise geht.

Du sagst also, eigentlich kann man mit einer Zustimmung rechnen, dann wären uns die investierten 2000 Euro (im Schlimmsten Fall) auch egal.

Danke.

Danke auch für die Mitteilung über die selbsterfahrenen Kosten, weshalb musstet Ihr in solch ein Verfahren wechseln?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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