Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres

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R

Ruhrgebiet23

Eine Idee habe ich noch, evtl kann mich jemand korrigieren: Ist der Rohbauer nach VOB beauftragt? War sein Angebot auf Grundlage der ausgeschriebenen Massen? Abrechnung der tatsächlichen Massen zum angebotenen Einheitspreis?
Im LV steht "1. Es gilt die VOB in ihrer bei Angebotsabgabe gültigen Fassung."
Außdem weiter:
"2. Der Bieter ist verpflichtet, sich Kenntnis über die Örtlichkeit und Planung des Bauvorhabens zu beschaffen. Unterlagen hierzu können nach Absprache beim Bauherren oder Planer eingesehen werden. Nachforderungen aufgrund der Unkenntnis von Örtlichkeit und Planung sind ausgeschlossen."

Der Rohbauer war vor Vertragsunterzeichnung auch vor Ort, teilte uns der Architekt mit.

Außerdem im LV:
Bodenaushub für Bodenplatte
profilgerecht lösen, einschließlich
Grobplanum.

Aushub in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen, einschl. Grobplanum
Entsorgung zu einer zugelassenen Deponie bzw.
Entsorgungsstelle. Der Nachweis der der geordneten
Entsorgung ist zu erbringen. Deponie- bzw.
Entsorgungskosten sind einzurechnen.

Aushub ab Geländeoberfläche,
Aushubtiefe bis 0,80 m.
Bodenklasse 4 und 5.

34 m³ EP.............. GP..............

Der Rohbauer hat unter EP dann 150,- eingetragen und unter GP 5100,-
 
D

Domski

Versuche meinen Ansatz. 150e heißt den Aushub mit Packeseln zu transportieren. Das hätte sein Architekt Wissen müssen. Frag ihn welche Gründe diese teure Entsorgung rechtfertigen.
 
R

Ruhrgebiet23

Das habe ich bereits per Email am Freitag und heute nach seiner Antwort noch mal, da er darauf nicht geantwortet hat. Seine Antwort:

"Hallo Frau x,
Hallo Herr x,

ich habe Ihren Unmut zur Kenntnis genommen. Herrn Rohbauer werde ich darüber informieren, dass er vorläufig keine weiteren Erdarbeiten ausführt und uns über Nachträge bzw. deutlich abweichende Massen frühzeitig informiert. Des Weiteren werde ich Herrn Rohbauer auf seinen Preis für die Pos. 02.0.002 „Bodenaushub für Bodenplatte“ ansprechen, da sich das Volumen deutlich erhöht hat ist ein Nachlass auf diese Position eventuell möglich.

Herr älterer Architekt und ich arbeiten zurzeit an eine aktuelle Kostenschätzung. Des Weiteren sind wir dabei die Angebote zu prüfen. Dabei ist uns bisher aufgefallen, dass bei den Elektroinstallationsarbeiten die Stückzahl für die Beleuchtung (33 Stück) überprüft werden sollte. Die Position 3.013 Rauchmelder würden wir auch überprüfen bzw. streichen. Im Angebot Sanitär und Heizungsarbeiten, würden wir den Titel Demontagearbeiten (2.108€ netto) streichen, da keine Demontagearbeiten mehr vorh. sind. Außerdem würden wir die Pos. 04.007, 04.008, 04.010 und 04.011 streichen, da diese Arbeiten durch den Estrichleger ausgeführt werden (4.410€ netto)."

-> Unmut ist gut... Es ändert sich aber nichts... Und auf die Spots hatten WIR bereits mehrmal hingewiesen. Aber gut, anderes Thema.

Wie soll ich da am besten vorgehen? Nochmal nach einer Begründung fragen? Diese wird sein, dass er keine Ahnung hat, was gängige Preise sind, er nicht darauf geachtet hat oder sowas. Aber das kann er natürlich nicht schreiben.
 
M

MayrCh

Den Kostenanschlag gibt es logischerweise erst zur Vergabe (LP 7)
Mea culpa. Gemeint war natürlich Kostenberechnung.

Aber ob die bei dem Architekten tatsächlich gehaltvoller ausfällt, als die Schätzung, wage ich zu bezweifeln.
Hier muss er zumindest schon mal in die 2. Ebene der Kostengliederung vordringen und Mengen wie Preise ermitteln. Diese lassen sich dann auch von "Laien" gut prüfen.

Es kostet am Ende was es kostet.
Das tut es sicherlich. Die Klarheit ist früher gegeben. "Weiter wie bisher" wird sicher zum Fiasko.

aber der Zug ist in eurem Fall abgefahren
Für die vergebenen Gewerke. Wenn man den "Tournaround" schaffen will: Besser jetzt, als nie.

Streich das Wort mal vorübergehend aus deinem Wortschatz. Ihr fragt nicht mehr, sondern fordert und verlangt.
 
Dr Hix

Dr Hix

Habt ihr die Mengen eigentlich mal auf Plausbilität geprüft? Wenn ich mich recht erinnere, entsteht ein 2-geschossiger Anbau mit 68m². Bei 80cm Aushubtiefe ergäben sich bei 34m³ folglich 42,5m² Grundfläche.

Selbst wenn ich jetzt einmal davon ausgehe, dass die Grundfläche des Anbaus exakt 42,5m² wären und irgendwer nicht berücksichtigt hat, dass man umlaufend immer etwas mehr aushebt und zusätzlich noch 20cm tiefer ausgeschachtet wurde, landet man am Ende vielleicht im Bereich 65m³, aber doch nicht bei 96m³.

Oder ist hier doch schon Zusätzliches wie Aushub für die Garagenfundamente oder dergleichen enthalten?
 
R

Ruhrgebiet23

""Weiter wie bisher" wird sicher zum Fiasko." Das sehe ich auch so!

Es wurden bisher keine Gewerke vergeben, nur der Rohbau. Gottseidank...

Evtl. wurde schon Aushub im Einfahrtsbereich geleistet, zumindest ist ein weiterer Posten "Kalksandsteinschotter im Einfahrtsbereich verteilt". Im Garagenbereich wurde meines E. noch nichts ausgehoben. Die Höhe war vor Baubeginn auf Höhe des Nachbargrundstücks und jetzt immer noch. Laut dieser komischen Übersicht wurde der Garagenbereich schon ausgehoben.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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