O
opfl
Hallo,
wir bauen ein Haus mit KFW 55 Standard. Es gibt jeweils eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die Hauptwohnung und für die Einliegerwohnung (also insgesamt zwei Anlagen). Aus Platzgründen möchte ich die Anlagen in einem gemeinsamen Technikraum unterbringen der nur von der Hauptwohnung aus begehbar ist. Laut meinem Haushersteller bekomme ich dann keine zwei KfW Kredite und das Finanzamt erkennt die Wohnung nicht als abgetrennt an.
Stimmt das? Habe beim Finanzamt und der KfW angefragt. Kriterien für Abgetrenntheit:
- separater Eingang
- Kochstelle
- Bad
- Schlafplatz
in Einliegerwohnung. Ist alles erfüllt. Will mein Hauslieferant einfach mehr Schallschutzwand verkaufen? Bin verunsichert. Hat jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Oli
wir bauen ein Haus mit KFW 55 Standard. Es gibt jeweils eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die Hauptwohnung und für die Einliegerwohnung (also insgesamt zwei Anlagen). Aus Platzgründen möchte ich die Anlagen in einem gemeinsamen Technikraum unterbringen der nur von der Hauptwohnung aus begehbar ist. Laut meinem Haushersteller bekomme ich dann keine zwei KfW Kredite und das Finanzamt erkennt die Wohnung nicht als abgetrennt an.
Stimmt das? Habe beim Finanzamt und der KfW angefragt. Kriterien für Abgetrenntheit:
- separater Eingang
- Kochstelle
- Bad
- Schlafplatz
in Einliegerwohnung. Ist alles erfüllt. Will mein Hauslieferant einfach mehr Schallschutzwand verkaufen? Bin verunsichert. Hat jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Oli