L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

5,00 Stern(e) 119 Votes
S

SaS1006

Also bei uns ist es so, dass die L-Bank möchte, dass erst das Eigenkapital eingesetzt wird, dann KFW und dann L-Bank. Die ganzen Hausanschlüsse können ja zb nicht über KFW abgerechnet werden, und müssen über Eigenkapital gezahlt werden.
Wir hatten jetzt noch grob zusammengerechnet was noch alles vor dem tatsächlichen Hausstelltermin anfällt, wie Erdarbeiten, Bodenplatte, Abschlüsse, Vermesser usw und haben dann geschaut was wir noch vom Eigenkapital zahlen und was durch die Kredite. Die Finanzierungsbestätigung bzw die erste Anzahlung vom Hausanbieter haben wir dann dementsprechend, nach Abzug von Erdarbeiten und Bodenplatte über KFW und L-Bank aufgesplittet. Wir haben es jetzt so gedacht dass dann KFW komplett fürs Haus aufgebraucht ist, da wir auch das L-Bank Darlehen für Garage usw nutzen wollen.
 
M

Minzi2024

Hatte es noch jemand, dass eine Förderzusage besteht und auch bereits Darlehensverträge unterschrieben an die L-Bank zurückgesendet wurden (12/2024) und nun die L-Bank weitere Unterlagen braucht, von denen vorher aber nie die Rede war? Wir mussten nun nochmals eine Grundbuchänderung durchführen lassen (da die Stadt ein Vorkaufsrechts hatte), was aber an sich zügig ging. Dann hieß es plötzlich, dass keine Auszahlung bzw Ablösung der Zwischenfinanzierung (die ja nur auf ein Jahr befristet sein darf laut L-Bank Anforderungen) erfolgen kann, da der Neubau (über Bauträger) noch nicht fertig gestellt ist, was aber ganz klar bereits aus unserem Antrag hervorgeht und auch telefonisch mehrfach von uns mitgeteilt wurde.
Jetzt soll wohl erneut geprüft werden, ob doch eine frühere Auszahlung möglich ist, da wir unsere Zwischenfinanzierung ablösen müssen. Die Sachbearbeiterin wusste scheinbar nicht mal, dass die Zwischenfinanzierung befristet ist?!
 
tomtom79

tomtom79

Das ist für mich tatsächlich eine neue Information. Wie wird das denn Seitens Förderer sichergestellt und wo steht das? Ich hatte eigentlich die Hoffnung am Anfang die Förderungen ausgeben zu können, wenn man wenige "große" Rechnungen bekommt (Rohbau, Dach etc.) so dass man später die vielen kleinen Dinge die kommen (Bad Ausstattung, Türen etc) einfacher mit dem Eigenkapital bezahlen kann. Gerade solche Dinge wie Küchen kann man ja nur mit dem Eigenkapital bezahlen.
Ich muss hierbei vielleicht erwähnen dass wir einen Großteil unseres Eigenkapitals bereits ausgegeben haben als wir das Grundstück gekauft haben. Nun sind noch etwa 100.000€ Eigenkapital übrig.
Wo es steht? Keine Ahnung!

Denke einfach daran es ist ein Topf wo alles Zusammen kommt. Wir hatten damals eine Aufstellung was Wieviel grob kostet..

Bsp Bodenplatte 20000, Fenster 20000 usw. Küche standt irgendwo mit 10000 Euro. Und ganz unten Finanzierungsbedarf. Davon einzusetzen des Eigenkapital Summe x.

Ändert aber auch nichts an der Tatsache das am Ende wenn Geld fehlt nachfinanziert werden muss.
 
N

nordanney

Das ist für mich tatsächlich eine neue Information.
Das ist mindestens schon so seit 30 Jahren (so lange mache ich schon Immobilienfinanzierung). Ausnahmen gibt es immer (z.B. bei extrem guten Bonitäten, Beleihungsausläufen o.ä.). Erst Eigenkapital. Dann FK.
Und dass eine Bank (KfW lasse ich außen vor, die KfW vergibt keine Kredite - das macht immer eine Bank, die sich an die Vorgaben der KfW halten muss), die im Nachrang finanziert, natürlich nicht ins Risiko geht, während der Erstrangfinanzierer im Zweifel im gemachten Nest sitzt, sagt eigentlich schon ein wenig der gesunde Menschenverstand (und wohl auch die hoffentlich gelesenen Bedingungen im Vertrag).
 
G

GeraldG

Erst Eigenkapital. Dann FK.
Wenn das Geld "gleichwertig" ist verstehe ich das auch. Wenn aber manches Geld nur für das eine, und manches Geld für das andere, und für manches nur das Eigenkapital ausgegeben werden darf ist das ein Konstrukt was ja nicht wirklich funktioniert.
Für "Zubehör" (Küche, Möbel etc.) habe ich 20000€ angegeben. Das ist ja das ziemlich letzte was überhaupt kommt. Das darf nur mit Eigenkapital bezahlt werden.
Schon kann ich gar nicht mehr erst das Eigenkapital ausgeben, oder eben diese 20% meines EKs nicht.
Für mich war deshalb klar, dass ich für die Gebäude eher die Förderung nehme. Das kann ich mit allem zahlen. Falls es hinten raus eng wird habe ich lieber die Möglichkeit mir im Baumarkt den Fliesenkleber und die Tapete selbst zu kaufen, als dass ich hierfür anfangen muss die Förderung schlückchenweise abzurufen.

Entweder die berechneten Kosten passen, dann sollte die Reihenfolge ja egal sein oder man bräuchte mehr, so dass man mehr Eigenleistung erbringen muss so dass sich die Kosten anders verteilen, dann merkt man das ja erst gegen später und da kann man mit dem Eigenkapital viel angenehmer arbeiten, da das ja voll flexibel ist. Der Supergau wäre ja, wenn man das Eigenkapital ausschöpft, dann die Förderung ausgibt und am Ende hat man zwar noch Förderung übrig, die Kosten sind aber so verschoben dass man die Förderung dafür nicht nutzen darf. Kann einem nicht passieren wenn man die anfänglichen Kosten mit der Förderung bezahlt.

Vielleicht ist das bei mir ja auch lockerer, da sowieso über 40% Eigenkapital eingebracht wird (380000€) so dass man sagen kann der Großteil des Eigenkapitals ist ja schon für das Grundstück ausgeben und ein eher kleiner Teil für Kleinigkeiten gegen Ende "reserviert". Eine Kontoübersicht bei dem man 0€ auf dem Konto nachweist wird vermutlich nicht verlangt.
 
N

nordanney

Wenn das Geld "gleichwertig" ist verstehe ich das auch. Wenn aber manches Geld nur für das eine, und manches Geld für das andere, und für manches nur das Eigenkapital ausgegeben werden darf ist das ein Konstrukt was ja nicht wirklich funktioniert.
Dein Problem, nicht das der Bank.
Für "Zubehör" (Küche, Möbel etc.) habe ich 20000€ angegeben.
Dieses Zubehör hat auch absolut nichts, rein gar nicht und wieder nichts mit einer Immobilienfinanzierung zu tun. Das ist Fun, genauso wie das neue Besteck, der Urlaub und das iPhone 23.
Das ist ja das ziemlich letzte was überhaupt kommt. Das darf nur mit Eigenkapital bezahlt werden.
Schon kann ich gar nicht mehr erst das Eigenkapital ausgeben, oder eben diese 20% meines EKs nicht.
Gibt man auch nicht bei einer Finanzierung an. Die 20k lässt man außen vor - sowohl als Eigenkapital als auch für das Zubehör. Problem gelöst. Sagt Euch eigentlich auch ein vernünftiger Berater.
Der Supergau wäre ja, wenn man das Eigenkapital ausschöpft, dann die Förderung ausgibt und am Ende hat man zwar noch Förderung übrig, die Kosten sind aber so verschoben dass man die Förderung dafür nicht nutzen darf. Kann einem nicht passieren wenn man die anfänglichen Kosten mit der Förderung bezahlt.
Oder die Finanzierung passend aufbaut. Wieder der Verweis auf eine vernünftige Beratung.

Ist ärgerlich, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das verstehe ich. Aber der Fehler ist viel früher passiert.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
Im Forum L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) gibt es 22 Themen mit insgesamt 2589 Beiträgen


Ähnliche Themen zu L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück cash kaufen, Bau über KfW/NRW.Bank 27
2L-Bank Z-20 begrenzte Wohnfläche mit Keller - Seite 239
3Berechnung Eigenkapital in Verbindung mit KfW-Kredit - Seite 228
4KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464 - Seite 481239
5Bewertung des KfW 60 Hausvertrags: Kreditprüfung für Haus - Seite 212
6Energetische Sanierung und Anbau, KFW 261 Beispiel - Seite 651
7Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen? - Seite 23225
8L-Bank - Zinsbindung/Zinssicherheit/Konditionen 12
9KfW Kredit als Eigenkapital. Welche Bank macht das? 15
10Finanzierung um 400k bei 60-120k Eigenkapital mit Kombination BANK/KfW/Bausparvertrag 22
11Erdarbeiten mit Eigenkapital durchführen ? 10
12KfW-Förderung für 2 Familienhaus - Seite 326
13Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153 13
14KFW 55 - Dämmung unter der Bodenplatte 37
15KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
16Grundbuch später als geplant - KfW Förderung retten - Seite 318
17Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein 51
18Kfw 40 Plus Förderung - Verbot Einspeisungsvergütung? - Seite 221
19Ausschluss Förderung / Kaufvertrag unterschrieben vor KFW Zuschuss 10
20KfW Förderung Klimafreundliches Wohngebäude ab März 2023 - Seite 13152

Oben