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FitoCari
Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich überlegen uns auf einem Grundstück mit Altbestand ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück befindet sich in Bayern.
Es gibt einen Bebauungsplan von 1957 mit relativ wenigen Angaben.
Um unsere Wünsche mit den Möglichkeiten des Grundstücks abzugleichen möchte ich verstehen, wie dieser Bebauungsplan zu interpretieren ist.
Weitestgehend stimmt der Altbestand mit den Vorgaben überein.
Das Haus steht im Abstand von 9m von der Straße entfernt. Nach Norden ist auch der Abstand von 6m eingehalten.
Nördlich vom Haus befindet sich bis zur Grundstücksgrenze die Garage.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig interpretiere soll die Garage bündig zur nördlichen Grenze anschliessen (rote Baulinie).
Außerdem sollte die Garage etwas zurückgesetzt sein von der Straßenfront des Hauses.
Gibt es Vorgaben, wie weit diese zurückgesetzt sein muss ? Im Plan steht dazu ja nichts.
Im Moment sind es ca. 3m.
Für einen möglichen Neubau möchten wir gerne den Raum nördlich des Grundstückes sinnvoller nutzen.
Die Garage darf als Grenzbebauung ja maximal 9m lang sein.
Könnte z.B. das Haus hinter der Garage als L-Form bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reichen ?
Oder könnte man hinter der Garage ein separates Gebäude/Schuppen errichten, welches bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reicht ?
Oder muss für das Haus zwingend diese 6m über die gesamte Länge eingehalten werden ?
Unser Wunsch wäre noch, ob man die Garage nicht VOR das Haus setzen könnte.
Damit würde die abgesetzte Optik erhalten bleiben. Jedoch könnte man 4-6m Einfahrt sparen.
Natürlich müssen die 5m Abstand bis zur Straße eingehalten werden (Was ja auch Sinn macht, wenn man vor der Garage kurz parkt)
Aber das ist dann sicherlich eine Frage, die man mit der Gemeinde klären würde.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
FiToCari
meine Partnerin und ich überlegen uns auf einem Grundstück mit Altbestand ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück befindet sich in Bayern.
Es gibt einen Bebauungsplan von 1957 mit relativ wenigen Angaben.
Um unsere Wünsche mit den Möglichkeiten des Grundstücks abzugleichen möchte ich verstehen, wie dieser Bebauungsplan zu interpretieren ist.
Weitestgehend stimmt der Altbestand mit den Vorgaben überein.
Das Haus steht im Abstand von 9m von der Straße entfernt. Nach Norden ist auch der Abstand von 6m eingehalten.
Nördlich vom Haus befindet sich bis zur Grundstücksgrenze die Garage.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig interpretiere soll die Garage bündig zur nördlichen Grenze anschliessen (rote Baulinie).
Außerdem sollte die Garage etwas zurückgesetzt sein von der Straßenfront des Hauses.
Gibt es Vorgaben, wie weit diese zurückgesetzt sein muss ? Im Plan steht dazu ja nichts.
Im Moment sind es ca. 3m.
Für einen möglichen Neubau möchten wir gerne den Raum nördlich des Grundstückes sinnvoller nutzen.
Die Garage darf als Grenzbebauung ja maximal 9m lang sein.
Könnte z.B. das Haus hinter der Garage als L-Form bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reichen ?
Oder könnte man hinter der Garage ein separates Gebäude/Schuppen errichten, welches bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reicht ?
Oder muss für das Haus zwingend diese 6m über die gesamte Länge eingehalten werden ?
Unser Wunsch wäre noch, ob man die Garage nicht VOR das Haus setzen könnte.
Damit würde die abgesetzte Optik erhalten bleiben. Jedoch könnte man 4-6m Einfahrt sparen.
Natürlich müssen die 5m Abstand bis zur Straße eingehalten werden (Was ja auch Sinn macht, wenn man vor der Garage kurz parkt)
Aber das ist dann sicherlich eine Frage, die man mit der Gemeinde klären würde.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
FiToCari