Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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F

FitoCari

11ant, vielen Dank für den Hinweis.
Du meinst also, falls das Bestandshaus absackt, sollte man den Boden prüfen, was die Beschaffenheit für einen Neubau bedeutet.
Falls der Boden gut genug ist, wäre auch eine Sanierung nicht von der Hand zu weisen.

Nochmal zu der Garagenthematik.
Dass ich die 9m aufteilen kann, war mir bewußt.
Ich dachte an eine "normale Doppelgarage". 6x7m oder so.
Mit den restlichen 2-3m kann ich aber für einen Werkstatt-Schuppen nichts anfangen.
Um die maximalen 9m nicht zu überschreiten würde ich den Schuppen 3m von der Nord-Grenze entfernt stellen.
Eigentlich direkt an das Haus,.... womit ich vermutlich die Abstandsfläche des Hauses verletzen würde....
.... oder könnte der Schuppen Teil des Hauses sein, dann ergibt sich wieder die Ursprungs-Frage, ob ich hinter der Garage auf 3m an die Grenze ran darf und nur vor der Garage die 6m erfüllen muss.

Zum Plan:
Das Jahr 1957 steht im Geo-Portal, wo ich den Plan heruntergeladen habe.
Der Mitarbeiter von der Gemeine sagte, dass er auch nichts Anderes vorliegen habe.
Das Baujahr des Hauses müsste ich aus den Unterlagen raus suchen, aber ich denke mit 196x liegt man ganz gut.
 
Y

ypg

Unser Wunsch wäre noch, ob man die Garage nicht VOR das Haus setzen könnte.
Ich hätte es mir so vorgestellt.
Rot = Garage
Blau = Haus
Grün = Schuppen
Nein, geht nicht. Garage und Haus müssen innerhalb des Baufensters sein. Und wenn die Legende sagt, dass Rot eine Baulinie ist, dann ist die verpflichtend.
Schuppen geht nach hinten raus.
Wieso darf ich dann keine Aufenthaltsräume dort hin bauen.
Brandschutzverordnung.

Ich frage mal vorsichtig von der Seite, ob auch die Firstrichtung vorgegeben ist?
 
F

FitoCari

Das verstehe ich nicht.
Das Haus (blau) muss an die Baulinie zur Strasse hin -> check.
Die Garage (rot) muss an die Baulinie zum nördlichen Grundstück hin -> check.
Wo die Garage in Ost-West Richtung hingesetzt wird, steht nicht Bebauungsplan. Sie muss innerhalb des Baufensters sein.
Das Baufenster ist aber an der Stelle im Plan nicht definiert.
Nur, dass es "hinter der Baulinie vom Haus" sein muss. Wieviel steht da nicht... (ich vermute "optisch signifikant zurück gesetzt). -> check ???

Wenn ich nun ein L-Förmiges Haus bauen würde und der Schuppen "Teil des Hauses wäre". Dann wäre doch ein Aufenthaltsraum möglich.
Solange ich 3m von allen Grundstücksgrenzen entfernt bleibe. Und vor der Garage die 6m des Baufensters einhalte.
Daher die Ursprungsfrage. Das Baufenster ist ja L-Förmig und nur die Garage fordert die Baulinie zur nördlichen Grundstücksgrenze.

Die Firstrichtung ist angegeben (Nord-Süd) und wurde beim Altbestand auch so umgesetzt.
Allerdings ist im Nachbarlichen Umfeld alles vorhanden. Zeltdach. Satteldach.... Ich glaube, solange man kein Flachdach-Bauhaus-Kubus hinbaut, geht die Gemeinde da mit. Schräg gegenüber wurden neu vier Stadt-Villen mit Zeltdach gebaut, obwohl der Bebauungsplan von damals auch Sattel-First-Richtungen vorgegeben hat.
 
Y

ypg

Das Baufenster ist aber an der Stelle im Plan nicht definiert.
??? Sofern Du im teilweise eingestellten Bebauungsplan nicht rumgekritzelt hast, sollte die blaue Linie hier das Baufenster abbilden. Es fehlt ja leider die Legende zum Plan - schau doch mal, ob Du die auch hast.
Ich glaube, solange man kein Flachdach-Bauhaus-Kubus hinbaut, geht die Gemeinde da mit. Schräg gegenüber wurden neu vier Stadt-Villen mit Zeltdach gebaut, obwohl der Bebauungsplan von damals auch Sattel-First-Richtungen vorgegeben hat.
Der Spruch „Glauben tut man in der Kirche“ bietet sich hier an. Ich denke mal, das Du mit einer Bauvoranfrage oder kurz und bündig einem Telefonat mit dem Bauamt eine sichere Antwort bekommst, ob sie bei alten BPlänen Vorgaben aufweichen und den aktuellen Häusern anpassen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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