Im Plan steht dazu ja nichts.
Das wissen wir ja nicht. Hier zeigt sich wieder, dass Planfragmente zur Meinungsbildung nicht ausreichend sind. Das gilt insbesondere für Bebauungspläne, die schon vor der Einführung des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung rechtskräftig geworden sind.
Du könntest fundiertere Antworten und Einschätzungen erhalten, wenn Du den vollständigen Plan hier zeigtest und einen aktuellen Liegenschaftskatasterauszug dazu. Dann könnte man auch sehen, wie streng die Baulinien der Wohnhäuser im Geltungsbereich eingehalten wurden und ob die Garagen tatsächlich im Baufenster stehen müssen, was Deine Bestandsgarage ja gerade nicht tut.
Ja, es gibt nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Aber hoffentlich eine Legende und vielleicht auch einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage.
"optisch von einer zurückgewichenen Garage"
Zeig' mal den vollständigen Wortlaut.
aber warum müssten es da 6m sein ?
Müssen es nicht, der Mindestabstand ist von der Gebäudehöhe abhängig. Dazu fehlen aber noch Angaben zu Deiner Planung. Hat Deine Gemeinde eine eigene Abstandsflächensatzung?
.... oder könnte der Schuppen Teil des Hauses sein
Ja.
ob ich hinter der Garage auf 3m an die Grenze ran darf
Ja, wenn's nicht zu hoch wird.
Sie muss innerhalb des Baufensters sein.
Sagt wer?