Höhenlage Garage - Interpretation Bebauungsplan

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miorlis

Hallo zusammen!

Wir haben in unserem Bebauungsplan folgende Vorgabe für die Nebengebäude in Grenzbebauung:

Die Rohfußbodenoberkante darf maximal 30cm über dem Bezugspunkt X (die Höhe der Straße an der Grenze zum Nachbargrundstück) liegen. Die mittlere Höhe der Garage darf maximal 3m über dieser OKRB liegen.

Was genau ist die Oberkante des Rohfußbodens einer Garage? Ist das bei einem Streifenfundament die obere Höhe des Fundaments?

Die Motivation dahinter: das Grundstück fällt nach Norden hin ab, das Nebengebäude muss an der nördlichen Grenze des Grundstücks liegen. Durch die Vorgabe des Bebauungsplan liegt die nördliche Seite der Garage damit maximal 30cm über der Straßenkante. Bei einer 6m breiten Garage und der Steigung des Grundstücks läge das südliche Ende der Garage damit unter dem Niveau der Straße, was wir nicht so cool fänden.

Daher die Frage: können wir auf die Oberkante des Rohfußbodens der Garage noch 30cm Fußboden oben drauf setzen, z.B. durch aufgeschüttetes Material oder Pflastersteine? Die Garage wäre dann eben nur noch maximal 2,70m.

Viele Grüße!
 
11ant

11ant

Ich verstehe das Problem nicht, die Vorgaben klingen doch sehr vernünftig (und ich erkenne nicht, weshalb sie nicht erfüllbar sein sollten). Die Breite der Garage deute ich bis zum Gegenbeweis als irrelevante Information. Die Geländemodellierung hast Du nicht als verunmöglichend begrenzt erwähnt. Somit ist hier aus meiner Sicht der Messpunkt X an der nachbarzugewandten Seite mit "Straßenhöhe" bis "Straßenhöhe + 30 cm) gegeben, auch nur für diese Wandseite der Garage gilt die Begrenzung der mittleren Wandhöhe. Einen Rohfußboden hat selbstverständlich nur die Garage selbst, die Oberkante ihres Fundamentes zählt hier nicht. Die wird und kann um die Bodenstärke der Garage tiefer liegen und ist hier völlig unbedeutend. Was das bringen soll, den Fertigfußboden der Garage anzufetten, erschließt sich mir nicht.
Bei [...] der Steigung des Grundstücks läge das südliche Ende der Garage damit unter dem Niveau der Straße, was wir nicht so cool fänden.
Coolness rult hier nicht, aber who cares, d.h. für was wäre das denn störend ?
 
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miorlis

Coolness rult hier nicht, aber who cares, d.h. für was wäre das denn störend ?
Es wäre halt schön, die Einfahrt zur Garage hin steigend und nicht teilweise fallend zu gestalten, das ist unsere Kernsorge, d.h. wir würden die Einfahrt einfach gerne so gestalten, dass das südliche Ende der Garage auf Straßenhöhe liegt, aber dann würde die Oberkante Fußboden an der nördlichen Seite halt nicht +30cm, sondern eher +60cm liegen.
 
M

miorlis

Ich verstehe das Problem nicht, die Vorgaben klingen doch sehr vernünftig (und ich erkenne nicht, weshalb sie nicht erfüllbar sein sollten). Die Breite der Garage deute ich bis zum Gegenbeweis als irrelevante Information. Die Geländemodellierung hast Du nicht als verunmöglichend begrenzt erwähnt. Somit ist hier aus meiner Sicht der Messpunkt X an der nachbarzugewandten Seite mit "Straßenhöhe" bis "Straßenhöhe + 30 cm) gegeben, auch nur für diese Wandseite der Garage gilt die Begrenzung der mittleren Wandhöhe. Einen Rohfußboden hat selbstverständlich nur die Garage selbst, die Oberkante ihres Fundamentes zählt hier nicht. Die wird und kann um die Bodenstärke der Garage tiefer liegen und ist hier völlig unbedeutend. Was das bringen soll, den Fertigfußboden der Garage anzufetten, erschließt sich mir nicht.

Coolness rult hier nicht, aber who cares, d.h. für was wäre das denn störend ?
Hier noch eine kleine hässliche Skizze. Wir wollen den Nachbar weder beeinträchtigen noch das Gebäude insgesamt höher bauen, es geht uns nur darum, ob wir im Rahmen dieser Vorschriften die Garage so setzen können, wie im rechten Bereich des Bildes dargestellt. Nämlich so gepflastert, dass es von der Straße aus leicht ansteigt.

Deswegen die Frage, ob Oberkante Rohfußboden im Falle der Garage dann auch die Höhe ist, auf der am Ende alles in der Garage steht. Im eigentlichen Haus wird ja auch zwischen Oberkante Rohfußboden und Oberkante Fertigfußboden unterschieden..
 

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11ant

11ant

Hier noch eine kleine hässliche Skizze.
Häßlichkeit allein macht noch keine brauchbare Zeichnung. Zeige besser maßstäblich eine Draufsicht der Einfahrt mit den realen Höhen, zweckmäßig im Zusammenhang der Gesamtsituation.
Deswegen die Frage, ob Oberkante Rohfußboden im Falle der Garage dann auch die Höhe ist, auf der am Ende alles in der Garage steht.
Ja, in etwa: gepflastert genau so, beschichtet ebenfalls genau so, gefliest ca. 2 cm und gefliest auf Estrich ca. 5cm höher.
 
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miorlis

Häßlichkeit allein macht noch keine brauchbare Zeichnung. Zeige besser maßstäblich eine Draufsicht der Einfahrt mit den realen Höhen, zweckmäßig im Zusammenhang der Gesamtsituation.

Ja, in etwa: gepflastert genau so, beschichtet ebenfalls genau so, gefliest ca. 2 cm und gefliest auf Estrich ca. 5cm höher.
Danke für die Rückmeldung. Die realen Höhen kenne ich leider derzeit nicht, nur die Planwerte aus dem Bebauungsplan.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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