Wie lange gilt ein Bebauungsplan ?

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Vega82

Guten morgen. Mich interessiert, wie lange denn die Vorgaben eines Bebauungsplan gelten. Läuft so etwas irgendwann ab?
Hintergrund ist, dass ich gestern von Bauamt darauf hingewiesen wurde, dass es im Bebauungsplan keinerlei Unterscheidung der Dachformen für Haupt und Nebengebäude gibt. dem zufolge wäre auch die Garage mit einem Satteldach zu versehen (was im Bebauungsplan Gebiet bisher niemand einhält).

Nun meine Frage: Um späterem evtl. Ärger zu entgehen, gibt es Fristen, wann die Gültigkeit des Bebauungsplan abläuft?

Sprich, kann ich jetzt einfach Haus und Grundstück nach Bebauungsplan bebauen und nach Frist x darauf Gebäude errichten, die dem nicht mehr konform sind?
 
EveundGerd

EveundGerd

Nein, das kannst Du nicht.

Der Bebauungsplan behält seine Gültigkeit bis zu dem Tag, an dem ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und dieser für rechtskräftig erklärt wurde.
 
V

Vega82

Okay ...und ist dem wirklich so, dass Garagen und Nebengebäude kein Flachdach haben dürfen, sofern dies im Bebauungsplan für das Haupthaus auch nicht zulässig ist?
Lt. Bebauungsplan sind nur Satteldächer mit 42 Grad und Walmdächer mit 22 Grad zulässig. Für Carports, Garagen und sonstige Nebengebäude gibt es keine extra Aussage im Bebauungsplan.
 
EveundGerd

EveundGerd

Was genau steht denn in dem Teil der Textfestsetzungen über die Dachgestaltung:
Dachform, Dachneigung drin?

Oftmals findet sich dort der von Dir gesuchte Hinweis. ;)
zB: Bei untergeordneten Bauteilen ist das Flachdach zulässig.
 
V

Vega82

8.2.1 Dächer
Im gesamten Plangebiet sind als Dachform Satteldächer mit einer Neigung von 42° bis 45° und
Walmdächer mit einer Neigung von 22° bis 25° zulässig. Damit wird die Gestaltungsvielfalt der
Dachlandschaft zugunsten eines Gebietscharakters eingeschränkt. Die Festsetzungen Orientieren-
ren sich ortstypischen Dachformen und -Neigungen.

Zur Sicherung einer harmonischenschen Dachlandschaft werden darüber hinaus die Ausführungs-
möglichkeiten von Dachaufbauten beschränkt sowie Festsetzungen zur Regelung von Dach-
Überständen, Dacheinschnitten und zur Dachdeckung getroffen.
Die Integration von Sonnenkollektor- und Photovoltaikanlagen wird zur Förderung der Nutzung
erneuerbarer Energien ausdrücklich zugelassen

8.2.3 Garagen, Carports, Nebengebäude
Aneinandergrenzende Garagen, Carports und Nebenanlagen sind im Sinne eines harmonischen-
schen Gebietscharakters angepasst auszuführen.


Mehr ist nicht aufgeführt.
 
B

Bauexperte

8.2.3 Garagen, Carports, Nebengebäude
Aneinandergrenzende Garagen, Carports und Nebenanlagen sind im Sinne eines harmonischen-
schen Gebietscharakters angepasst auszuführen.
dem zufolge wäre auch die Garage mit einem Satteldach zu versehen (was im Bebauungsplan Gebiet bisher niemand einhält).
Nicht notwendigerweise ....

... wenn gleich zu Beginn der Bebauung das FD für Garagen genehmigt wurde, gilt der Gebietscharakter ebenfalls als "harmonischensch".

Der einfachste und beste Weg: ruf beim Bauamt an und frage, wie Du die "harmonischensierung" vor dem Hintergrund zu verstehen hast, daß die bisher verbauten Garagen ein FD aufweisen. In die Köpfe der Entscheider kann hier Niemand schauen ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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