Hauskauf aber Verkäufer benötigt Wohnrecht - Wie abwickeln?

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N

NeueWelt

Guten Tag

wie ihr eventuell schon in meinem anderen Thema gesehen habt, hatten wir (Freundin+ich) bei unserem letzten Versuch ein Haus zu kaufen sehr viel Pech mit dem Makler/Verkäufer.
Nun haben wir ein anderes Haus im Auge
Es ist noch überhaupt nichts fest, wir wollen uns nur vorab informieren.
Wichtig ist uns eine faire und gute Abwicklung für beide Seiten

Die Faktenlage:
Verkäufer möchte sein Haus verkaufen, da er neu baut. Der Neubau wird im Sommer 2019 fertig, daher möchte er mit seiner Familie bis dahin im Haus bleiben. Das Geld aus dem Verkauf wird allerdings jetzt benötigt (Zahlung Kaufpreis nächstes Jahr scheidet somit aus)
Es gibt mit Sicherheit verschiedene Möglichkeiten. Bin für alles offen. Aktuell habe ich folgende Idee:

Wir kaufen das Haus. Lassen Wohnrecht bis nächstes Jahr für Verkäufer eintragen.
Dieser zahlt uns Kaltmiete in Höhe von unserem Kredit (Zins+Tilgung).
Wir möchten ungern eine Doppelbelastung aus unserer normalen Miete und Zins und/ oder Tilgung über so viele Monate haben.
Macht diese Variante Sinn?
Eventuell können wir mit der Bank verhandeln, dass wir mit der Tilgung erst nächstes Jahr beginnen. Somit würde nur der Zins anfallen und der Verkäufer ebenfalls nicht so hoch monatlich belastet werden.
Klar zahlen wir dann am Ende die Tilgung etwas länger... aber das würden wir okay finden, da das Haus wirklich spitze ist.

Was haltet ihr davon oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Vielen lieben Dank !
 
C

cschiko

Also ein eingetragenes Wohnrecht ist immer ein ganz schöner Pferdefuß! Da würde ich eher an einen zeitlich befristeten Mietvertrag denken, wie man das Ganze dann am besten macht sagt wohl der Notar. Es sollte sich ja auch im Kaufvertrag so festhalten lassen, also wenn beide Seiten es wollen, dann gibt es da denke ich bessere Wege als das Wohnrecht. Natürlich ist das Ganze immer mit etwas Problemen verbunden, was wenn das neue Haus nicht rechtzeitig fertig wird etc.?
 
S

Snowy36

Is zwar bisschen Aufwand aber lässt sich alles regeln ....

Wie ist denn die Lage , stehen 100 Interessenten an ?

Wenn nein soll den schwarzen Peter der Verkäufer schlucken ... seine Bank kann ihm jederzeit einen Zwischenkredit geben , haben meine Eltern so gemacht ... altes Haus verkauft und somit ging es sofort in Eigentum des Neuen über ....Geld wurde für Kredit neues Haus verwendet u sie haben so lange Ortsübliche Miete gezahlt .... keiner hat was zu verschenken , nur weil du wenig Zinsen zahlst heißt das nicht dass du davon alles an deinen Verkäufer weitergeben musst ....

Anders sieht es aus wenn mehrere das Haus wollen dann musst mehr Zugeständnisse machen .....

Wohnrecht würde ich keines eintragen , zu riskant , lieber soll er die Miete zahlen ....
 
Z

Zaba12

Da hast du aber einen ganz schlauen erwischt. Ist ja wie deine Situation nur umgekehrt. Mietvertrag und gut ist. Soll er die Doppelbelastung haben, nicht Du. Ansonsten weitersuchen.
 
Nordlys

Nordlys

Nein. Anders. Sagen wir Preis ist 250 tsd. 12 Monate Wohnrecht gibt 14 tsd. Somit Preis mit Wohnrecht 236 tsd. Das mindert Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Karsten
 
N

NeueWelt

Is zwar bisschen Aufwand aber lässt sich alles regeln ....

Wie ist denn die Lage , stehen 100 Interessenten an ?

Wenn nein soll den schwarzen Peter der Verkäufer schlucken ... seine Bank kann ihm jederzeit einen Zwischenkredit geben , haben meine Eltern so gemacht ... altes Haus verkauft und somit ging es sofort in Eigentum des Neuen über ....Geld wurde für Kredit neues Haus verwendet u sie haben so lange Ortsübliche Miete gezahlt .... keiner hat was zu verschenken , nur weil du wenig Zinsen zahlst heißt das nicht dass du davon alles an deinen Verkäufer weitergeben musst ....

Anders sieht es aus wenn mehrere das Haus wollen dann musst mehr Zugeständnisse machen .....

Wohnrecht würde ich keines eintragen , zu riskant , lieber soll er die Miete zahlen ....
Ja wie das aktuell so üblich ist sind wir bei weitem nicht die einzigen Interessenten.
Ins Eigentum von uns soll es direkt übergehen, der ortsübliche Mietpreis müsste dann natürlich unsere Kreditkosten mindestens decken.

Nein. Anders. Sagen wir Preis ist 250 tsd. 12 Monate Wohnrecht gibt 14 tsd. Somit Preis mit Wohnrecht 236 tsd. Das mindert Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Karsten
Klar so würden wir grunderwerbsteuer sparen aber dennoch hätten wir 12 Monate Miete für die Wohnwohnung und den Kredit zu zahlen. Das möchten wir ja verhindern. Oder ich habe dich falsch verstanden
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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