Grundrisse für Einfamilienhaus, ca. 140m², ohne Keller

4,60 Stern(e) 5 Votes

Würdet ihr euch in dem Haus wohl fühlen?

  • Ja

    Stimmen: 1 9,1%
  • Nein

    Stimmen: 10 90,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    11
11ant

11ant

Zum Bebauungsplan: Bei der Gemeinde hatte ich mehrmals gefragt. Aussage war, dass sie sich den Antrag nicht mal anschauen, weil es ihnen erstens egal ist wie wir bauen, wir sollen so bauen wie es uns gefällt. Und weil sie zweitens die Verantwortung zur Einhaltung beim Architekten sehen. [...] Die Position von Haus und Carport im BP habe ich bisher immer als Vorschlag verstanden. [...] Ich hab deshalb zweimal im Bauamt nachgefragt, bei zwei verschiedenen Mitarbeitern. Einer meinte das wäre eher als Empfehlung zu verstehen denn als Pflicht.
Schriftliches Zitat des anderen: "Ebenso kann die Einfahrt an anderer Stelle platziert werden, jedoch nicht im Kurvenbereich. Der Einmündungsbereich der beiden Straßen ist auf alle Fälle freizuhalten. Wenn keine weitere Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen, kann unseres Erachtens das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Letztendlich obliegt es Ihrem Planfertiger, ob er ein Genehmigungsverfahren beantragt oder nicht. Er trägt schließlich hierfür die alleinige Verantwortung."
Wischiwaschi-Auskünfte sind ein Hinweis auf mangelnde Kompetenz. Die maßgebliche Meinung der Behörde äußert nachher der Amtsleiter, und dem ist egal, ob seine Untergebenen unterschiedliche Glauben in einer Sachfrage haben.

Bebauungspläne sind erstens keine Anregungen, sondern rechtlich verbindliche Dokumente; und bestehen zweitens nicht zwingend nur aus dem bildhaften Teil. Wenn Symbole für Häuser und Nebengebäude / Garagen mit konkreten Angaben eingezeichnet sind (hier klar: geneigte Dächer, die Hauptgebäude betreffend auch eindeutig mit der geforderten Firstrichtung), dann würde ich das nie für Dekoration halten. Sondern für einen Hinweis, daß in einer sogenannten "textlichen Festsetzung" zum Bebauungsplan solche Angaben enthalten sind.

Die Seite für die Ausfahrtslage vorzuschreiben, wäre in einem Wohngebiet mit gleichrangigen Anliegerstraßen unüblich. Wo eine Straße eine Anliegerstraße und die andere eine überörtliche Straße wäre, gäbe es das gelegentlich. Die Ausfahrt in den Einmündungsbereich zu legen auszuschließen, ist ebenfalls unüblich, kann im Zuge der "Gefahrenabwehr" von der Gemeinde aber durchaus praktiziert werden - schließlich würde dort die Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern aus dreierlei Richtungen gleichzeitig gefordert. Im konkreten Fall scheint sich mir das Machtwort dazu aber aus der eingezeichneten Lage der Garage zu ergeben.

Es ist nach Bundesländern unterschiedlich geregelt, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und wann eine Bauanzeige genügt. Im letzteren Fall darf der Bauherr bzw. sein Architekt gerne dennoch einen Antrag stellen, der dann auch zu bearbeiten ist - durch Genehmigung, Ablehnung oder eben auch den Freistellungshinweis. Die süffisante Schlußbemerkung bedeutet auf Deutsch: auch ein nur anzuzeigender Bau ist wieder abzureißen, wenn er den Vorschriften nicht entspricht. Und genau deswegen wird in Kann-Fällen manchmal doch gerne ein förmlicher Genehmigungsantrag gestellt: ist die Genehmigung nämlich erteilt, dann ist sie auch gültig. Dann steht die Behörde notfalls auch für den Irrglauben eines Sachbearbeiters ein, das Hausbildchen stünde bloß aus Jux im Plan und der Bürger habe alle geschmackliche Freiheit der Welt.
 
S

stefanc84

Hm, danke für deine interessanten Einwände. Die bildliche Fassung interpretierst du falsch, die textliche sagt mehr zu Dachform (alles erlaubt) und Firstrichtung. Die schriftliche Wischiwaschi-Aussage stammt vom Amtsleiter Es gibt nur einen weiteren Mitarbeiter im Amt, da es sich um eine kleine Gemeinde handelt.
Ich glaube denen auch, dass sie nicht so lapidar antworten, weil es ihnen egal ist wenn wir irgendwann abreißen müssen. Sondern weil sie tatsächlich froh sind über jeden der baut und zwar so wie er das gerne möchte, so lange er die grundsätzlichen Bestimmungen einhält. Wenn sich jemand an einer "besser" positionierten Zufahrt stört, würde mich das doch wundern.
Ansonsten hast du natürlich recht, es ist nichts verbindliches und ein Restrisiko bleibt bestehen.
 
Y

ypg

Ich kann mich nur wiederholen: Eingangssituation finde ich katastrophal.
Mich würd es nicht willkommen heißen.
Die Lage des Carports mag gut sein, aber nicht der Eingang dahinter. Es bietet sich der Einhang von vorn an und dann ggf. Treppe drehen.


Grüsse
 
11ant

11ant

Ansonsten hast du natürlich recht, es ist nichts verbindliches und ein Restrisiko bleibt bestehen.
Mittels Genehmigungsantrag wäre es ausschaltbar.

P.S.: bist Du mit dem TE identisch - dann gäbe es wohl auch die Paßwort-vergessen-Funktion statt einer Account-Neuanlage (?)


Ich kann mich nur wiederholen: Eingangssituation finde ich katastrophal.
Mich würd es nicht willkommen heißen.
Die Lage des Carports mag gut sein, aber nicht der Eingang dahinter. Es bietet sich der Einhang von vorn an und dann ggf. Treppe drehen.
An den Autos vorbeiquetschen sollte man sich nicht müssen, d.h. der Eingang sollte nicht nur dann bequem erreichbar sein, so lange nur ein Auto dasteht. Aber grundsätzlich finde ich die "Personalunion" von Carport und Haustürvordach in Ordnung. Das kann allerdings großzügige Breiten erfordern, wenn es mit Kindern (nebst ihren Fahrzeugen) gut kompatibel sein soll.
 
S

stefanc84

UPS, sorry, ich hab mein Pw nicht vergessen, aber offensichtlich ohne mich zu erinnern zwei Accounts.

Zum Eingang kann ich nur wiederholen: Es geht meines Erachtens nicht anders. Wir können alternativ nur das Grundstück zurück geben und nach weiteren 5 Jahren Suche eines zum vierfachen Preis kaufen, auf dem alles so nebeneinander darauf passt, dass es gut aussieht
Finde ich ja nett, dass du deine Meinung mitteilst, dazu ist der Thread ja da. Aber es als katastrophal zu bezeichnen ist nun nicht sehr einfühlsam formuliert und lässt mich unser Vorhaben ernsthaft in Frage stellen Katastrophaler fänden WIR zwei hintereinander liegende Stellplätze. Der Eingang auf der Südseite sieht zwar definitiv einladender aus, erfordert aber deutlich größere Ausmaße des Hauses. Zumindest bei allen Varianten die ich so durch probiert hab. Eingang im Norden war ja noch eine Option, geht aber auch nur mit hintereinander liegenden Stellplätzen und Gelände-Erschwernissen. Trotzdem werd ich die verschiedenen Optionen noch mal bedenken, wenn der jetzige Plan nicht für gut befunden wird.
 
S

stefanc84

Der Abstand zwischen den zwei parkenden Autos beträgt übrigens 1,65m. Wir hatten früher unsere Fahrräder in der Garage und sind damit als Kinder zwischen den Autos durch. Abstand = Lenkerbreite + ca 5 cm. Dabei ist den Autos nichts passiert. Natürlich ist die Situation in der Garage eine völlig andere als im Haus-Zugang wo z.B. auch mal Nachbarskinder rein rumpeln, denen das Problem weniger bewusst ist.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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