Fenster - Falsche Brüstungshöhe?

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L

L75igf9es-1

Vor einigen Tagen wurde bei uns Estrich verlegt. Jetzt habe ich festgestellt, dass die Höhe zwischen Estrich und der unteren Kante der Fenster zwischen 79 und 80 cm beträgt. Geplant sind noch Parkett bzw. Platten, so dass die Höhe schlussendlich zwischen 78 und 79 betragen wird. Diverse möbel haben aber schon eine Höhe von 85cm. Zudem haben wir Kleinkinder und im Vergleich zur jetztigen Mietwohnung mit einer Brüstungshöhe von 90 cm wirkt die Sache schon eher unsicherer.

Gemäss SIA-Normen, welche auch im GU-Vertrag vereinbart wurde, müsste die Brüstungshöhe ja mindestens 90cm betragen (die Wand hat eine Breite >20cm); ansonsten ist eine Absturzsicherung in der Höhe von 100cm notwendig. Sehe ich das richtig?

Ein solches Sondermaß wurde nie mit dem Architekten vereinbart bzw. sind zumindest für uns nicht aus den Plänen ersichtlich. Im GU-Vertrag bzw. Baubeschreibung wird die Brüstungshöhe der Fenster nicht erwähnt. Darf der GU die Brüstungshöhe dann frei wählen und ggf. eine Absturzsicherung einbauen oder gelten dann die 90 cm als vereinbart?

Wie verhalte ich mich denn jetzt am Besten?
 
M

MODERATOR

Hallo,

genau, die SIA-Norm 358 schreibt vor, dass Brüstungen mit einer Dicke über 20cm mindestens 90cm hoch sein müssen.
Das gilt immer dann, wenn eine SIA-Norm als Baunorm vereinbart wurde, weil Normen keine Gesetze sind, also nicht stillschweigend vorausgesetzt werden kann, dass bestimmte SIA-Normen einfach so gelten.

Wenn aber Normen in den Bauvorschriften der örtlichen Baubehörde erwähnt oder vorgeschrieben werden, bekommt diese Norm Gesetzescharakter.

Auch gibt es in der SIA-Norm 358 Ausnahmen, eine davon lautet:
"«Ausnahmen von den Bestimmungen der vorliegenden Norm sind in folgenden Fällen zulässig:
1.Bei Wohnbauten, die der Eigentümer selbst nutzt"
.

Dagegen steht der zweite Satz des Artikel 58 OR:
"Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den dieser infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursacht. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind."
Wenn also etwas passiert ist, kann man auf den Planer oder ausführenden Betrieb zurückgreifen - aber es darf ja nichts passieren. Deshalb sollten Sie den GU und den Architekten auf diese Brüstung ansprechen und eine Lösung verlangen.
 
L

L75igf9es-1

Vielen Dank!

In den örtlichen Bauvorschriften steht, dass die Brüstungshöhe von Fenstern mindestens 85 cm über dem Fußboden sein muss. Wie wird denn der Begriff Brüstungshöhe üblicherweise definiert? Ist das der Abstand vom Fußboden (Parkett in unserem Fall) bis zur Oberkante des Fensterbretts oder ist das der Abstand zwischen Fußboden und Oberkante des Blendrahmens des geöffneten Fensters?
 
K

Karl-Steffen-1

Wie wird denn der Begriff Brüstungshöhe üblicherweise definiert?
Also die Brüstungshöhe ist vom fertigen Fußboden bis Unterkante Fenster. Dieser Abstand muss mindestens nach SIA-Norm mindestens 85 cm betragen. Diese Brüstungshöhe darf der GU nicht frei wählen. Passiert ein Unfall, dann macht er sich strafbar.
 
D

Dario-1

Diese Frage stellte sich auch bei uns und da ist es gut das zu wissen. Es ist wirklich wichtig das man sich in der SIA Norm auskennt. Auf die Architekten ist ja heute kein Verlass mehr.
 
R

Richard-1

Ich denke das ist nur bedingt, dass auf die Architekten kein Verlass ist. Aber es gibt eben welche, die glauben viele Baumasse sind dehnbar. Aber das ist leider in diesem geschilderten Fall nicht so. Das ist deshalb ein Mangel und muss nachgebessert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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