Einliegerwohnung (gleich / ungleich WE?

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BauPaar

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Moin,

ich bin ein wenig verwirrt ueber ein Grunstuecksangebot - lt. Makler und Bebauungsplan sind

- Einzelhaeuser
- 1 Vollgeschoss
- plus "ein zweites Vollgeschoss als DG" (§9(1) Nr. 1 Baugesetzbuch)
- "je Wohngebaeude (Einzelhaus) max. zwei WE"

zulässig.

Da aber nach Geschossflächenzahl gut 160 m2 je Etage (!) zulässig wären, würden wir das gern mit einer Einliegerwohnung (gern auch zwei) *und* einem Büro aufteilen - seht ihr da eine Chance, oder ist nach zwei Einheiten beim ganzen definitiv zu Schicht?

Ist ein allgemeines Wohngebiet, falls das noch was ausmacht.

"viele" WE wären ja auch zB wegen der KFW-Förderung gut, oder täusche ich mich da?

Irgendwie habe ich gerade das Gefuehl, dass die Regulierungswut dort besonders hoch zu sein scheint... :(
 
L

Lars881

Also eigentlich ist das ein ganz normaler Bebauungsplan. Ist der Bauplatz denn direkt in HH?
Baurecht ist Ländersache und wäre in NDS oder SH anders. In HH gibt's z.B. Ein zweites Dachgeschoss, ohne dass das drunterliegende automatisch zum Vollgeschoss wird. Ich baue dort gerade ein "1-geschossiges" Haus auf insgesamt 4 Ebenen. Keller (Hanglage), EG, 1. DG, 2. DG, das wäre so weder in SH noch in NDS möglich.

Mehr als 2 offizielle Wohneinheiten wirst du aber nicht reinbekommen, also für den Bauantrag und damit verbunden die Kfw Mittel. Wie du das innen aufteilst und ob du ggf. eingezeichnete Türen "vergisst", bleibt dagegen dir überlassen.
Wenn das Grundstück groß genug ist, dann könnte man das ggf. Teilen und ein Doppelhaus mit dann 4 Wohneinheiten bauen, muss aber für jedes Grundstück geprüft werden.
 
BauPaar

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Moin,

nein, es ist nicht direkt in HH (da gibts ja leider keine Grundstücke für uns, als im Budget), sondern in Niedersachsen.

Dein 2. DG ist dann aber Staffel, oder hast Du das 1. DG Staffel und das 2. Spitzboden?

Hmmm, also zählt die Einliegerwohnung immer als volle WE (Bauplanmaessig)? Mist... Das mit dem '''Trennen''' ist schon klar, gerade den Buerobereich wollen wir schon 'getrennt' haben (zwar mit Tür aus der Wohnung, aber die ist idR verschlossen).
 
L

Lars881

Kein Staffelgeschoss, sondern der Spitzboden ist das 2. DG. Ich kenne diese Regelung nur aus HH, mag sein dass woanders auch noch gibt, aber nicht NDS oder SH.

Bauen kann man so theoretisch überall, aber nur wenn 2 Vollgeschosse erlaubt sind. Normalerweise gilt, dass das Geschoss unter dem obersten immer automatisch ein Vollgeschoss ist, auch wenn nach Flächenberechung was anderes rauskommen könnte.

Die Tür aus eurer Wohnung in den Bürobereich würde übrigens die Wohneinheiten baurechtlich zusammenlegen, es wäre also nur 1 Einheit. Sowas baut man heimlich selbst, im Bauantrag darf das nicht drin stehen...
 
BauPaar

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naja, es müsste ja eh' eine Wohnung sein, lt. Bauantrag :)

Doppelhaushälfte geht uebrigens nicht, da nur Einzelhaeuser erlaubt (leider), und das auf min 900 m2 je Haus...

Hat sich eben aber sowieso erledigt - Hochspannungsleitung mitten durch'n 'Garten, war auf den kleinen Fotos vorher nicht zu erkennen :( Verstraslt sind wir auch so schon genug...

Weitersuchen.......
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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