Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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S

Schwabe23

Es wird spannend: Jetzt habe ich tatsächlich Post vom BAFA bekommen.



Nach Plan wäre es so verlaufen.
  1. Unterschrift Vertrag 11/2020
  2. Antrag BAFA 16.12.2020
  3. Erschließung wie angekündigt fertiggestellt 01.07.2021
  4. Kurz darauf Baubeginn, sagen wir 01.08.2021
  5. Bauzeit gemäß Vertrag 8 Monate - Übergabe schlüsselfertig dann Ende März 2022
Spätestens Ende März wäre also die Wärmepumpe ordnungsgemäß in Betrieb gegangen, wenn alles nach Plan verlaufen wäre.
Was hat nicht geklappt:
  • Erschließung war nicht am 01.07.2021 fertig, sondern etwa 01.11.2021 - 4 Monate später
  • Ende November 2021 war dann Baubeginn
  • Demnach wäre nach Vertrag das Haus schlüsselfertig Ende Juli 2022
  • Fakt ist das Haus ist immer noch nicht fertig. Fliesen kommen gerade rein. Weiterhin fehlen noch die komplette sanitäre Ausstattung sowie Innentüren. Wesentlicher Punkt hier ist aber eigentlich nur die Wärmepumpe. Von der fehlt weiterhin jede Spur.
Um das zu untermauern würde ich nun einmal die Stadtwerke bitten, die Verzögerung der Erschließung zu bestätigen und idealerweise knapp zu begründen.
Dann, und das ist der schwierige Part, möchte ich vom GU eine Bestätigung der Verzögerung haben. Wie ich das genau anstelle, weiß ich noch nicht. Der GU wird sicher nicht gerne darüber schreiben, dass er die Bauzeit nicht einhalten konnte und es sicher noch viel länger dauert bis die Wärmepumpe da ist.

Habt ihr noch Ideen?
also ich werde parallel noch mit Holzkrise und dem ganzen KFW Förderchaos argumentieren. Das hat bei uns zu mehreren Monaten planerischem Stillstand gesorgt. Jetzt kommen wir voll in den Winter wo mit Estrich nichts mehr geht. Früherer Baubeginn wäre ja seitens KFW förderschädlich gewesen. Am Ende stehen wir trotzdem ohne Förderung da und Bafa ist unser letzter Strohhalm. Es kann einem ja keiner übel nehmen, dass man die höhere KFW Förderung sichern wollte und sich deswegen an die Vorgaben hält.
 
F

Fleckenzwerg

Ich hab jetzt auf die Schnelle seinen Baubeginn nicht gefunden, aber er schreibt im September was von Zielgerade und 8 Monate Bauzeit. Da würde mich wundern wenn er schon 2021 angefangen hätte. Und da ist dann eben mal schnell ein Jahr Luft zwischen Antrag und Baubeginn
Geplanter Beginn war Sommer 21, weil da die Erschließung planmäßig hätte fertig sein sollen. Sie haben's aber mit den Stromleitungen und der Trafo-Anbindung nicht hinbekommen. So war der Strom in unserer Straße erst Oktober da. Ende November war dann Baubeginn.
 
WilderSueden

WilderSueden

Geht es dir wie uns. Da war die erste Aussage (November '20) dass wir im Juni bauen könnten. Erschließung war dann im September fertig, bis der Vermesser was abrufen konnte, war Ende Oktober und bis der GU den Bauantrag fertig hatte, Ende November...
Ändert aber natürlich nichts an dem Grundproblem, dass das erste Dreivierteljahr absolut nichts mit Lieferschwierigkeiten für Wärmepumpen zu tun hatte.
 
L

leschaf

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Bafa Förderung. Ich würde gerne dieses Jahr (2022) noch einen Antrag für das Maßnahmenpaket Heizung stellen und dann nächstes Jahr im April 2023 mit der Umsetzung beginnen. Anfang nächsten Jahres (2023) würde ich dann gerne ein weiteres Maßnahmenpaket (Dämmung) aus meinem ISFP beantragen und zeitgleich (April 2023) umsetzten. Meine Frage bezieht sich nun auf die maximalen Förderfähigen kosten von 60.000€ / Kalenderjahr. Da das Heizungsmaßnahmenpaket ja noch dieses Jahr beantragt wurde und das Maßnahmenpaket Dämmung in 2023, ergeben sich theoretisch 120.000€ an förderfähigen Kosten. Ist das soweit korrekt? Hat jemand reale Erfahrungswerte mit diesem Vorgehen? Oder ist für die maximal förderfähigen Kosten das Rechnungsdatum der Maßnahme entscheidend?
Ich würde mich hier mal anhängen: wir sanieren gerade und die Rechnungen werden wohl alle 2023 datiert sein. Wir haben für Einzelmaßnahmen Gebäudehülle im August schon den Antrag gestellt (bevor es die Reduzierung auf 15% gab), jetzt haben wir langsam die relevanten Angebote von Heizungsfachmann & Elektriker für die Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe kostet all-in (Wärmepumpe, neue Rohre, neue Heizkörper usw) ggf über 60.000€, auf die es dann 35% gibt. Können wir darüber hinaus dann überhaupt die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in 2023 fördern lassen? Was machen wir, wenn die Wärmepumpe 50.000€ kostet - reichen wir dann für 10.000€ Rechnungen bei den Gebäudehüllenmaßnahmen ein?

Oder kann man beide Förderungen verbinden - ich habe irgendwo was von einer Kombinationsmöglichkeit gelesen, solange die geförderten Maßnahmen nicht >60% der Gesamtinvestition sind?
 
M

Mateo84

Moin,
Wollte heute auch endlich alles einreichen.
2 fragen im Formular machen mich nervös:
Kommulierung, da wird man gefragt ob für die Maßnahm KfW 153 benutz wurde. Konkret heißt das ob aus dem KfW Kredit Geld für diese Anlage benutz wurde oder ob überhaupt der Kredit 153 genutzt wurde zum Bau des Hauses?Also mein Stand war, beides geantragen geht, solange die förderfähigen kosten, der Bafa, nicht aus dem 153 Topf bezahlt wurden, richtig?
dann müsste ich hier Punkt 3 Ahlen nix anderes verwendet, ist das die richtige Logik für die Herren?

und die zweite frage wäre, was meinen die mit Steuerlichabgesetzt( ist gleich die nächste frage im Formular)

lg
 
Zuletzt aktualisiert 24.09.2025
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