Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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F

Fleckenzwerg

Ich habe nun um erneute Verlängerung gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bewilligungszeitraum für die im Betreff genannte Maßnahme ist bereits einmal verlängert worden und endet im Januar 2023. Sicherlich sind Ihnen die erheblichen Lieferschwierigkeiten der Wärmepumpenhersteller bekannt. Gegenwärtig kann vom Hersteller unserer Wärmepumpe keine Aussage bezüglich des Liefertermins der Komponenten getroffen werden.
Ich möchte Sie daher bitten, die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung des Bewilligungszeitraumes aufgrund dieser besonderen Situation zu prüfen.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer oder per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
 
S

Schwabe23

Ich habe nun um erneute Verlängerung gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bewilligungszeitraum für die im Betreff genannte Maßnahme ist bereits einmal verlängert worden und endet im Januar 2023. Sicherlich sind Ihnen die erheblichen Lieferschwierigkeiten der Wärmepumpenhersteller bekannt. Gegenwärtig kann vom Hersteller unserer Wärmepumpe keine Aussage bezüglich des Liefertermins der Komponenten getroffen werden.
Ich möchte Sie daher bitten, die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung des Bewilligungszeitraumes aufgrund dieser besonderen Situation zu prüfen.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer oder per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Ich drück die Daumen! Sag unbedingt Bescheid wie es ausgegangen ist. Ich hab noch einen Monat mehr Zeit.
 
M

Mateo84

Was braucht die bafa eigentlich? Nur alle Rechnungen, Zertifikate, Versicherungen und die Inbetriebnahme des fachunternehmen? Hab ich noch was vergessen ?
Lg
 
F

Fleckenzwerg

Findet man alles auf der Homepage der Bafa unter der Rubrik "Heizen mit Erneuerbaren Energien (bis 31.12.2020)".
Es gibt ja für Bauträger noch ein weiteres Formular, dass dieser ausfüllen muss. Ist das bei einem GU nicht der Fall?
Und was ist mit den "Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers". Muss das die Rechnung des WP-Herstellers sein? Oder reicht auch die Rechnung des Fachunternehmers an mich bzw. den GU?
 
S

Schwabe23

Ich habe nun um erneute Verlängerung gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bewilligungszeitraum für die im Betreff genannte Maßnahme ist bereits einmal verlängert worden und endet im Januar 2023. Sicherlich sind Ihnen die erheblichen Lieferschwierigkeiten der Wärmepumpenhersteller bekannt. Gegenwärtig kann vom Hersteller unserer Wärmepumpe keine Aussage bezüglich des Liefertermins der Komponenten getroffen werden.
Ich möchte Sie daher bitten, die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung des Bewilligungszeitraumes aufgrund dieser besonderen Situation zu prüfen.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der angegebenen Telefonnummer oder per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Und hast du schon eine Rückmeldung bekommen?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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