Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn

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N

nix zu schwör

Das klingt nach einer Auslegungssache. Du kannst doch einfach beim zuständigen Bauamt anfragen. Ggf. ist dort auch der Sachverhalt zu melden.
 
kaho674

kaho674

Die Terrasse ist zwar ärgerlich, aber einen Rückbau sehe ich hier nicht ohne heftigen Streit. Ich würde die Sache vermutlich ganz offen angehen. Den Nachbar mal zur Seite nehmen und klar sagen, dass mir die Terrasse etwas unangenehm nah ist. Deshalb müsste da jetzt ein Sichtschutz hin und wie man sich da einigen könnte. Alles ganz nett und friedlich und am besten gleich eine Lösung vorschlagen, die man idealerweise gemeinsam umsetzt. Mein Favorit wäre ja eine Hecke.
 
N

nix zu schwör

Wenn die Terrasse nicht zulässig ist, schreitet ggf. das Bauamt automatisch wegen "schwarz gebaut" ein.
 
G

guckuck2

Dann ist aber klar, wer gepetzt hat. Erwachsene sollten in der Lage sein ihre Konflikte selbst auszutragen, anstatt ein Amt vor den Karren zu spannen.
Diese Option kann man später immer noch ergreifen.
 
N

nix zu schwör

Das Amt geht i.d.R. auch anonymen Hinweisen nach.
Das hatte ich schon bei viel kleineren Dingen mit Bauherren.
z.B. einer Kellertüre, weil die neue 10cm höher war und ein neuer Sturz rein kam. Der Nachbar störte sich an den Stemmarbeiten. War aber gar nicht Zuhause, sondern arbeiten. Er wäre gerne gefragt worden,...
Wen es stört, dürfte doch immer klar sein.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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