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ᐅ Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn


Erstellt am: 26.07.2019 13:02

Murmel17 26.07.2019 13:02
Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Laut unserem Bebauungsplan ist auf dem hinteren Teil der Grundstücke eine 10m breite "nicht überbaubare Fläche".
Im Bebauungsplan steht das in diesem Bereich keine Nebenanlagen nach §14 Baunnutzverodrung zulässig sind.
Unser netter Nachbar hat genau in diesem Bereich, direkt an unsere Grundstücksgrenze eine relativ große, ca. 0,5m erhöhte Terrasse gebaut (losgelöst vom Haus).

Ich wurde nicht danach gefragt bzw. wurde es einfach gemacht und fertig, welches ich direkt bei mir an der Grenze schon fraglich finde.
Des weiteren ist das ganze nach dem Bebauungsplan nicht zulässig, da die besagt Terrasse nach der Baunutzverordung als Nebenanlage gilt.

Mich stört das ganze schon extrem, da man mir damit so sehr auf die "Pelle" rückt. (Das ganze ist keine 5m Luftlinie zu unserer Hauptterrasse; Seine Eigtl. Terrasse ist auf der anderen Seite des Grundstückes)
Da auch noch keine Zaun gebaut wurde (wo er für zuständig ist, weil rechte Seite) kann man mir von dieser Terrasse auch durch´s halbe EG schauen.
Das finde ich auch nicht so prickelnd.


Auf der einen Seite würde ich diese Terrasse am liebsten wegsprengen und weiß auch ganz genau das diese nicht erlaubt ist.
Und auf der anderen Seite habe ich kein Interesse auf ewigen Streit und Ärger. (Auch wenn das jetzt nicht unbedingt mein bester Kumpel ist....)

Wie verhält sich das beim Bauamt?
Von sich aus tuen die wahrscheinlich wenig bis gar nichts? Auch wenn ich denen einen Hinweis geben würde.
Da würde im Zweifel wahrscheinlich nur eine offizielle Beschwerde beim Bauamt was bewirken..... aber das ist ja wieder der Punkt mir dem Ärger.
Darüber hinaus frage ich mich wie wahrscheinlich das wäre das er dann das ganze zurückbauen müsste.
Ich habe die Befürchtung das er dann am Ende nur eine Strafe zahlen müsste und das ganze sowieso bleibt und ich ewig Ärger habe.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit etwas ähnlichem.

Tassimat 26.07.2019 13:31
Lose Gedanken:
- Freiwillig wird er nicht rückbauen
- Warum sollte er für einen Zaun zuständig sein?
- Ihn erst mal darauf ansprechen, bevor du ihn verpfeifst?

Schlage ihm einen Deal vor: Er baut blickdichten 2m hohen Zaun zügig, du meldest ihn dafür nicht.

Murmel17 26.07.2019 13:43
Laut Nachbarschaftsrecht besteht eine Einfriedungspflicht von der Straße aus betrachtet zur rechten Grenze.

Darauf haben wir (3 Grundstücke nebeneinander) abgestimmt das jeder zur rechten Seite baut und damit waren alle 3 Parteien einverstanden.
Er kommt aber nicht zu Potte und die wohnen auch schon ein Jahr im neuen Haus.

Klar er würde wahrscheinlich mit allen Mitteln versuchen dagegen an zu gehen bzw. sich mit allen Mitteln vor einem Rückbau drücken.

Die Aussage bei meine Gemeinde war......(habe mich nur generell informiert....niemanden verpfiffen)....wo kein Kläger da kein Richter.....

Also kann ich da auch einfach eine Gartenhütte bauen und habe nichts zu befürchten?
Und wenn dann sage ich....hat mein Nachbar auch gebaut?

Tassimat 26.07.2019 13:50
Murmel17 schrieb:

Also kann ich da auch einfach eine Gartenhütte bauen und habe nichts zu befürchten?
Und wenn dann sage ich....hat mein Nachbar auch gebaut?
Wasn das für eine Logik? Damit könntest du jede Art von Verbrechen rechtfertigen.
Natürlich hast du was zu befürchten. Es besteht dauerhaft die Gefahr, dass sich einer der Nachbarn beschwert. Sogar der mit der Terrasse!

Was auch passieren kann:
In ein paar Jahren tauchen eure Bauten in Sattelitenbildern auf und ein Nachbar der zwei Straßen weiter wohnt will sich auch ein Terrasse genehmigen lassen und fügt seinem Antrag die Bilder eurer Bauten an. Dann wird der Rückbau veranlasst.

Mal noch was anderes gefragt: Gibt es einen tritigen Grund, warum dort nichts bebaut werden darf?

Murmel17 26.07.2019 13:57
Wenn der Nachbar mit der Terrasse sich beschwert, obwohl sein eigener Kram nichtzulässig ist, wäre ja am Ast sägen auf dem man sitzt.

Wir wohnen direkt am Fluss und auf dieser Seite ist halt eine Baugrenze 10m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Und im Bebauungsplan ist dieser Bereich am FLuss als nicht überbaubarer Bereich ausgewiesen.

Warum da nichts gebaut werden darf weiß ich nicht.....wegen Hochwasser? was eher unwarschinlich ist.
Zumindest steht es so im Bebauungsplan.

Tassimat 26.07.2019 14:10
Murmel17 schrieb:

Wenn der Nachbar mit der Terrasse sich beschwert, obwohl sein eigener Kram nichtzulässig ist, wäre ja am Ast sägen auf dem man sitzt.

Ich kann mir etliche Szenarien vorstellen, in denen genau passiert.

Vielleicht hat der auch einfach eine Genehmigung bekommen.
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