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Hallo, ich habe ein Grundstück (610qm) und nun beginnen die Planungen für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Ich habe mich ein wenig in die Thematik mit den Bauvorschriften (speziell Grundflächenzahl) schon eingelesen. Zusammengefasst habe ich verstanden, dass in meinem Fall eine Grundflächenzahl II von 0.45 und eine I von 0.3 gilt.
Somit kann ich 225qm bebauen, das Haupthaus mit Terrasse darf aber max. 183qm groß werden.
Ich versuche alles " auszuquetschen" da ich eigentlich nur die beiden Vollgeschosse bauen und einen Dachausbau als letzte Option offen halten will.
In fast allen Beispielen ist es jetzt so, dass das Haus mit z.B. 10x14m bereits 140qm ausmacht und dann die Terrasse (n) mit angenommen nochmal 40 qm dazukommen. Mir wäre ein Haupthaus mit 140qm aber zu wenig, ideal wären für mich eben die 180qm pro Etage. Auf zwei Terrassen will ich aber auch nicht verzichten.
Meine Frage wäre jetzt, ob es nicht Sinn machen würde, die Terrasse mit einem Vorsprung ab dem ersten Stock zu überbauen. Ich tue mir schwer es zu beschreiben, aber wenn die Terrasse sowieso angerechnet wird, dann könnte man ja das EG meinetwegen 140qm bauen und nur das OG 180qm.
Ich habe das auf ganz wenigen Bildern bisher gesehen. Meistens war es als Stadtvilla deklariert, wobei ich keinen Namen für die überbaute Terrasse finden konnte.
Kann mir jemand da weiterhelfen, oder meine Vorstellung auch wiederlegen, in dem mir aufgezeigt wird, dass das eine dumme Idee ist ;-)
Somit kann ich 225qm bebauen, das Haupthaus mit Terrasse darf aber max. 183qm groß werden.
Ich versuche alles " auszuquetschen" da ich eigentlich nur die beiden Vollgeschosse bauen und einen Dachausbau als letzte Option offen halten will.
In fast allen Beispielen ist es jetzt so, dass das Haus mit z.B. 10x14m bereits 140qm ausmacht und dann die Terrasse (n) mit angenommen nochmal 40 qm dazukommen. Mir wäre ein Haupthaus mit 140qm aber zu wenig, ideal wären für mich eben die 180qm pro Etage. Auf zwei Terrassen will ich aber auch nicht verzichten.
Meine Frage wäre jetzt, ob es nicht Sinn machen würde, die Terrasse mit einem Vorsprung ab dem ersten Stock zu überbauen. Ich tue mir schwer es zu beschreiben, aber wenn die Terrasse sowieso angerechnet wird, dann könnte man ja das EG meinetwegen 140qm bauen und nur das OG 180qm.
Ich habe das auf ganz wenigen Bildern bisher gesehen. Meistens war es als Stadtvilla deklariert, wobei ich keinen Namen für die überbaute Terrasse finden konnte.
Kann mir jemand da weiterhelfen, oder meine Vorstellung auch wiederlegen, in dem mir aufgezeigt wird, dass das eine dumme Idee ist ;-)