Schallschutz Bedenken bei Trennwand und Kontrollierte-Wohnraumlüftung

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Mit 69 db verspricht der BAuträger einen Wert, der der Schallschutzstufe (SST) III entspricht und damit einer hohen Schallschutzstufe (57db = SST I (normal), 63 db = SST II (erhöht), 68 db = SST III (hoch) nach VDI 4100 bzw. E DIN 4109-10. Mit der Kombination aus 2 x 15cm KS, Fuge und Fugendämmung erzielt er bei KS / RDK 2,0 rein rechnerisch nur 62 db (EG, nicht unterkellert) bis 68 db ab dem 2. OG. Er garantiert aber immerhin einen erhöhten Schallschutz.

Erkundige Dich, welchen KS-Stein er ausschreibt (Rohdichteklasse RDK 1,8 oder 2,0), ob das Haus unterkellert ist (Fundamente sollten dann auch mit Fuge getrennt) sein oder nicht unterkellert auf einer Bodenplatte steht (Bodenplatte: dito, mit Trennfuge). Die Fuge sollte dann auch 70-80mm groß sein mit 40mm mineralischer Faserdämmplatte nach DIN 4109, Beiblatt 1, 1989-11 bzw. nach DIN 18165, Teil 2, Anwendungstyp T. Auch müssen die flankierenden Wände/Vormauerungen in gleicher Weise durch eine Fuge getrennt sein. Diese Details und Angaben sollte der Bauträger in seiner Baubeschreibung liefern.

Vorsatzschalen innen können nur einen zusätzlichen Schallschutz nach Herstellerangabe liefern, der aber in der Realität schwer zu erzielen ist. Nachträglicher Schallschutz ist aufwendig und schlecht zu kalkulieren.

Es empfiehlt sich auch, vor Kauf bzw. sukzessive bei der Durchführung des Bauvorhabens all diese Details aus der Baubeschreibung im Sinne einer Abnahme der Bauleistung durch einen unabhängigen Fachplaner/Baubegleiter überprüfen zu lassen. Bevor sie ein-/zugebaut werden
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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