[ grundstück] in Foren - Beiträgen

Welchen Fertighaus-Anbieter - Preise, Erfahrungen?

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Ich meine mich erinnern zu können, daß in der Serie "Traumhäuser" vom BR auch ein Haus auf einem sehr schmalen Grundstück dabei war - mal in die Mediathek schauen. die hatten das sehr pfiffig gelöst! Aber das ist halt dann kein Fertighaus mehr. Was mir noch nicht so ganz klar ist, warum ein ...

Hallo, wir haben überraschend die Möglichkeit bekommen ein Grundstück zu kaufen. Da es aus der Verwandtschaft kommt wäre der Preis für uns ein echter Knaller, wir würden ca. 200 Euro / qm bezahlen müssen (bayerisch - baden-württembergischer Grenzbereich). Leider ist das Grundstück aber nicht zu ...

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... für einen Keller von nem theoretischen 120qm Haus erscheint mir doch relativ viel. Ist jetzt Kleinkram, aber ich glaube man könnte bei dem Grundstück wegen kurzer Medienanbindung (Wasser/Strom/Telekom) auch mit 20-25T€ Baunebenkosten auskommen (ohne Erdreich). Ich glaube nicht, dass hier für ...

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Ok, ich vermute mal abgewandelte Reihenhäuser - ist ok, wenn Ihr es mögt. Die Frage, ob es auch zum Grundstück passt bleibt natürlich. Die kenn ich nicht. Welche sollten das sein? Müsste ich mich zwischen den genannten Anbietern entscheiden und Geld spielt keine Rolle dann wäre das meine ganz ...

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... Vertrag unterschreiben zu wollen, und was ich absolut nicht verstehe: Es wurde doch jetzt mehrmals erwähnt, dass es nunmal so ist dass das Grundstück so ist wie es ist. Ich habe NIE die Frage aufgeworfen ob ihr darauf bauen würdet oder es kaufen würdet - also wieso geht es hier plötzlich um ...

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... noch nicht so viel Ahnung!). Dann der Keller mit 50.000 (?) und Baunebenkosten, die durch den Keller ja auch steigen. Macht mit dem Grundstück 375.000 - reichen die verbleibenden 75.000 denn für die Baunebenkosten mit Puffer? Beziehungsweise macht die Rechnung so überhaupt Sinn? Soll ja nur ...

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Ich bin zwar aus Thüringen, aber ehemalige Nachbarn haben auch ein schmales Grundstück und die haben genau den Kunstgriff mit einem Erker gemacht. Und der wird tatsächlich für das Treppenhaus genutzt. Auf der anderen Seite gibt es den Erker auch, umlaufend verglast, da ist der Essplatz drin. Ich ...

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hat Recht. Da das Grundstück vorne schräg ist, müsstest du den Grenzabstand zur Straße von 3m grob an der kürzeren Seite ansetzen - d.h. es bleiben 21-3=18m, davon 12 für das Haus, bleiben nach hinten 6m. Das ist der "Garten". Und davon musst du die Terrasse noch abziehen. Jedenfalls wenn sie ...

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... an der Einfahrt auch eher eine Notlösung, da die Gefahr besteht, vom Auto überrollt zu werden, wenn man aus der Tür tritt. Aber das Grundstück hat halt seine Grenzen im wahrsten Sinne


Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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... noch mal für alle Antworten. Jetzt möchte ich mal kurz berichten, wie es gelaufen ist. Wir hatten unseren Nachbarn erlaubt, den Kran auf unserem Grundstück abzustellen. Letztlich dann per WhatsApp mit dem Hinweis, wann es bei uns losgehen soll und dass bis dann alles wieder weg sein soll. Also ...

Hallo liebe Foristen, in einem Neubaugebiet haben meine Nachbarn gefragt, ob deren Kran für einige Wochen komplett auf meinem Grundstück stehen darf. Zudem etwas Aushub zur Zwischenlagerung. Wir beginnen erst in einigen Monaten mit unserem eigenen Hausbau. Grundsätzlich möchten wir unseren ...

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... wo Sachen abgelegt werden können, und warum (da reicht ja mündlich), dann wird sich auch der Nachbar bewußter darum kümmern, dass er mein Grundstück wie seines behandeln muss und den Bauunternehmer eben auch entsprechend anweist, wenn Sachen falsch abgelegt/abgeschüttet sind. Da reicht ein A4 ...

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Ich würde es nicht zulassen, gibt eine Reihe von Problemen: - wurde für dein Grundstück schon ein Lage/Höhenplan erstellt? Wie soll das funktionieren, wenn Erdhaufen und aufgeschüttete Kran-Aufstellfläche den eigentlichen Geländeverlauf verdecken? - Kran auf deinem Grundstück = anzeigepflichtige ...

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... auch Aufsteller/Nutzer eines Krans sein. Das werden immer Dritte im Auftrag von anderen Dritten sein, im Ergebnis steht jedenfalls auf deinem Grundstück ein Kran mit allen Pflichten. "Das ist gar nicht mein Kran" wird da nicht viel Helfen. Ich verpacke meine Meinung noch mal anders ...

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Und warum musst du das schriftlich fixieren? Es ist ja dein Grundstück auf dem fremdes Eigentum gelagert wird. Wenn du sagst, das muss jetzt weg, muss das auch weg. Wenn ich da meinen Nachbarn fragen würde und er sagt ja klar, Aber ich bei in 6 Monaten und wenn dein Zeug nicht weg ist stehen diese ...

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Das Kranstellen des Nachbarn auf Eurem Grundstück würde ich nicht als Eure Bautätigkeit ansehen. Bedenkenswert fand ich allerdings den Hinweis auf die Feststellung der "ursprünglichen" Geländehöhen vor Veränderungen für den Kranplatz - jedenfalls, wenn sich Höhenbegrenzungen für Euer Haus auf ...

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Vermutlich ist das eigene Grundstück auch nicht so riesig. Daher wird es automatisch von den Maschinen und Material verdichtet werden. Wenn man den Garten anlegt wird man eh auflockern ...



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