Neubau Einfamilienhaus Hanggrundstück

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B

BauherrFranken

Richtig, es ist der Nachbar rechts, wie es in #23 eingezeichnet ist. Der Bebauungsplan ist aus 1984 und somit nicht mehr zeitgemäß. Es hieß im Bauamt, was Nachbarn genehmigt wurde, wird auch uns genehmigt. Auch die Garagen sind im Bebauungsplan vorne eingezeichnet. Der Nachbar hat sie nun auch im Haus.
 
B

BauherrFranken

Naja, zweigeschossig = EG plus OG, wobei eigentlich der Kniestock im OG maximal 50 cm betragen darf. Rundherum wurden jedoch 1,125 Meter genehmigt.
neubau-einfamilienhaus-hanggrundstueck-374680-1.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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