J
jj-siegen
Hallo zusammen,
nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet. Wir haben ein Grundstück in Siegen (NRW) in Aussicht und sind uns über die Auswirkungen des Bebauungsplanes nicht ganz im Klaren.
Für das besagte Grundstück ist laut Bebauungsplan eine 2-geschossige Bauweise erlaubt. In der BO NRW habe ich die Definition gefunden ( Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat). Soweit so gut. Zum Thema Kniestock/Drempel ist im Bebauungsplan nichts zu finden. Es gibt aber ein weiteres Dokument auf der Seite der Stadt Siegen (Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan 311) in dem eine Drempelhöhe von 70cm vorgeschrieben ist. Die maximale Firsthöhe laut Bebauungsplan ist auf 8m festgesetzt.
Mir erschließt sich hier der Sinn nicht so richtig. Einerseits darf ich einen 2-geschossigen "Klotz" bauen aber wenn ich nur 1 Geschoss + Dachgeschoss baue darf der Drempel nur 70cm haben? Habe ich das so richtig verstanden? Macht es Sinn?
Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen,
Mit besten Grüßen,
jj-siegen
nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet. Wir haben ein Grundstück in Siegen (NRW) in Aussicht und sind uns über die Auswirkungen des Bebauungsplanes nicht ganz im Klaren.
Für das besagte Grundstück ist laut Bebauungsplan eine 2-geschossige Bauweise erlaubt. In der BO NRW habe ich die Definition gefunden ( Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat). Soweit so gut. Zum Thema Kniestock/Drempel ist im Bebauungsplan nichts zu finden. Es gibt aber ein weiteres Dokument auf der Seite der Stadt Siegen (Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan 311) in dem eine Drempelhöhe von 70cm vorgeschrieben ist. Die maximale Firsthöhe laut Bebauungsplan ist auf 8m festgesetzt.
Mir erschließt sich hier der Sinn nicht so richtig. Einerseits darf ich einen 2-geschossigen "Klotz" bauen aber wenn ich nur 1 Geschoss + Dachgeschoss baue darf der Drempel nur 70cm haben? Habe ich das so richtig verstanden? Macht es Sinn?
Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen,
Mit besten Grüßen,
jj-siegen