Achtung Meinung:
Auf der Seite der BAFA steht:
Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
Sollte interpretiere ich nicht als müssen.
Es ist also mehr eine Empfehlung, dass du die Kosten auf Basis von KVAs angeben sollst.
Bei der Liste der notwendigen Dokumente (Nachweise) steht nämlich nichts von Angeboten sondern:
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (Formular, dass mit dem Zuwendungsbescheid zugestellt wird)
- Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers bzw. Bestätigung des Bauträgers
- Fachunternehmererklärung
Bei der Errichtung von Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung sind zusätzlich einzureichen:
- Bohrzertifikat
- Verschuldensunabhängige Versicherung
Und dann kommt der Killersatz:
Das BAFA behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
Welche dies sein könnten - Keine Angabe...
Aber ich gehe davon aus, dass die sich einfach anhand der realen Kosten orientieren und fertig ist. Die haben gar keine Zeit alles zu überprüfen. Außer natürlich für eine Einzelne Wärmepumpe werden die 50 TEUR genau ausgereizt und die Rechnung hat nur einen Posten...