Zwecks Terrasse tiefer ausgeschachtet als erlaubt

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V

VanTide

Hallo zusammen, ich baue an einem kleinen Hang und habe um eine gerade Terrasse zu bekommen statt 1m wie im Bebauungsplan beschrieben, 2m tief für die Terrasse ausgeschachtet.
Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Reicht es wenn der Nachbar neben mir nicht so tief ausschachtet wenn ich abstütze auf meine Kosten oder droht mir eine Strafe? Danke euch.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo zusammen, ich baue an einem kleinen Hang und habe um eine gerade Terrasse zu bekommen statt 1m wie im Bebauungsplan beschrieben, 2m tief für die Terrasse ausgeschachtet.
Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Reicht es wenn der Nachbar neben mir nicht so tief ausschachtet wenn ich abstütze auf meine Kosten oder droht mir eine Strafe? Danke euch.
Hier zu antworten, wäre vergleichbar der berühmten Glaskugel.

Gehe zu Deinem Bauplanungsamt und erfrage dort die möglichen Lösungen bzw. Konsequenzen. UND - behandle Dein Gegenüber, wie Du selbst empfangen werden möchtest, dann klappt das auch mit wenig Bauchweh :-)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

schlimmstenfalls zurückbauen. Vorgehen: Befreiung vom Bebauungsplan beantragen. Dann musst du entweder zurückbauen (meistens nicht) oder es wird dir genehmigt. Wenn du nichts machst: Im schlimmsten Fall kommt die Bauaufsichtsbehörde (meist Landratsamt) und gibt dir die Entabnahme / Freigabe nicht, sprich Schwarzbau,... Dann zwingen die dich entweder zum Rückbau, oder du musst Strafe zahlen, oder es wird nichts gemacht.
 
W

Wastl

Du machst es anders wie der Bebauungsplan will. Das wäre eine technische Lösung die argumentativ die Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans rechtfertigt. Wenn da steht du darfst nur 1 m dann darfst du nur 1 m - Fertig. Alles andere muss befreit / genehmigt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplan gab es ja einen Grund warum nur 1m genehmigungsfrei ist. Nimm Bauexperte's Rat an und geh zu deinem Bauamt, die werden dir sicherlich helfen, wenn nicht: stell nen Freistellungsantrag, dann muss der Gemeinde/ Stadtrat entscheiden ob es vertretebar ist - wenn die Ablehnen kannste dich bei der Bauaufsichsbehörde (Landratsamt) beschwerden und Widerspruch einlegen, die ersetzen oder bestätigen kann den Gemeinderats- / Stadtratsbeschluss.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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