Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Tolentino

Tolentino

Ich wollte nur das "Zivilrechtliche Fragen" ein bisschen konkretisieren. Beim ersten drüberlesen klingt das nämlich so, also ob es nur von der Frist abhinge, ob der Verbraucher in den Genuss der geringeren MwSt. käme.

Zum Thema ob es sich lohnt. Das hängt ja ein bisschen von der Frage ab, wieviele Gewerke betroffen sind.
Eine Küche im Wert von 20 TEUR kommt im Unterschied dann auf 500 EUR, da bricht man wahrscheinlich keinen Rechstreit vom Zaun.
Bei Fenstern, Sani, Heizung, Elektrik und Putz im Wert von vielleicht 200 TEUR (?) gehts dann schon um 5 TEUR. Da könnte sich das eher lohnen. Geht dann natürlich aber auch in beide Richtungen.
 
A

Aliona

Hallo!

Kurz unsere Daten:
Termin Beurkundung beim Notar: Ende 2019
Rechnungsstellung: 100% aufgeteilt in mehreren Rechnungen bis Juni 2020
Abnahme: Juli 2020
Übergabe: nach Juli 2020

Es handelt sich um einen Bauträgervertrag, Grundstück und Haus da drauf gehören zum Bauträger und werden gemeinsam betrachtet.

Im Vertrag steht:
##
Der Kaufpreis beträgt € xxx.000,-- (in Worten: Euro xxx).

Sollte sich die Belastung des Verkäufers infolge einer Änderung der Mehrwertsteuer erhöhen, so kann der Verkäufer die tatsächlich auf das Kaufobjekt treffende Erhöhung der letzten Rate zuschlagen, soweit die Erhöhung nicht in Kaufpreisraten enthalten ist, die innerhalb von 4 Monaten ab heute zur Zahlung fällig werden.
##

Auf einen Mehrwertsteuersatz oder eine Reduzierung der Kosten wird nicht eingegangen im Vertrag.

Die Rechnungen enthalten keinerlei Ausweisung einer Steuer, lediglich die Zeile:
"Der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist von der Umsatzsteuer befreit."

Gibt es hier die Möglichkeit von der Reduzierung auf 16% zu profitieren oder haben wir Pech gehabt, da keine Versteuerung erfolgt laut den Rechnungen?
Irgendwer steckt sich aber doch dann die 3% ein, fände ich unfair ...

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
 
S

saralina87

Hallo!

Kurz unsere Daten:
Termin Beurkundung beim Notar: Ende 2019
Rechnungsstellung: 100% aufgeteilt in mehreren Rechnungen bis Juni 2020
Abnahme: Juli 2020
Übergabe: nach Juli 2020

Es handelt sich um einen Bauträgervertrag, Grundstück und Haus da drauf gehören zum Bauträger und werden gemeinsam betrachtet.

Im Vertrag steht:
##
Der Kaufpreis beträgt € xxx.000,-- (in Worten: Euro xxx).

Sollte sich die Belastung des Verkäufers infolge einer Änderung der Mehrwertsteuer erhöhen, so kann der Verkäufer die tatsächlich auf das Kaufobjekt treffende Erhöhung der letzten Rate zuschlagen, soweit die Erhöhung nicht in Kaufpreisraten enthalten ist, die innerhalb von 4 Monaten ab heute zur Zahlung fällig werden.
##

Auf einen Mehrwertsteuersatz oder eine Reduzierung der Kosten wird nicht eingegangen im Vertrag.

Die Rechnungen enthalten keinerlei Ausweisung einer Steuer, lediglich die Zeile:
"Der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist von der Umsatzsteuer befreit."

Gibt es hier die Möglichkeit von der Reduzierung auf 16% zu profitieren oder haben wir Pech gehabt, da keine Versteuerung erfolgt laut den Rechnungen?
Irgendwer steckt sich aber doch dann die 3% ein, fände ich unfair ...

Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Euer Kauf ist insgesamt nicht umsatzsteuerpflichtig. Ihr zahlt also sowieso keine Umsatzsteuer und könnt somit nicht von den 3% profitieren.
 
A

Aliona

Deutliche Antwort - Schade.

Eine Frage aber noch:
Wir haben verschiedene kostenpflichtige Sonderwünsche beim Bauträger bestellt, zB
- teilweise Fliesen verlegen
- Malerarbeiten
- Garage
- Elektro
- andere Türen usw.

Dies ist nicht Bestandteil des Notarvertrages. In der Rechnung für diese Positionen ist ebenfalls der Vermerk der Befreiung von der Umsatzsteuer drin und somit keine Steuer ausgewiesen.
Rein praktisch gesehen beauftragt der Bauträger eine lokale Firma mit dem Ausführen dieser Arbeiten, welche im Juli ausgeführt wird. Dieser rechnet mit dem Bauträger ab und der Bauträger mit einem Zuschlag mit uns.

Ist das tatsächlich der Bereich "grundstücksgleiche Rechte", so das auch hier keine Anrechnung der niedrigeren Mehrwertsteuer möglich ist?
 
S

saralina87

Deutliche Antwort - Schade.

Eine Frage aber noch:
Wir haben verschiedene kostenpflichtige Sonderwünsche beim Bauträger bestellt, zB
- teilweise Fliesen verlegen
- Malerarbeiten
- Garage
- Elektro
- andere Türen usw.

Dies ist nicht Bestandteil des Notarvertrages. In der Rechnung für diese Positionen ist ebenfalls der Vermerk der Befreiung von der Umsatzsteuer drin und somit keine Steuer ausgewiesen.
Rein praktisch gesehen beauftragt der Bauträger eine lokale Firma mit dem Ausführen dieser Arbeiten, welche im Juli ausgeführt wird. Dieser rechnet mit dem Bauträger ab und der Bauträger mit einem Zuschlag mit uns.

Ist das tatsächlich der Bereich "grundstücksgleiche Rechte", so das auch hier keine Anrechnung der niedrigeren Mehrwertsteuer möglich ist?
Nein, hat mit grundstücksgleichen Rechten nichts zu tun. Ist aber trotzdem von der Umsatzsteuer befreit (hat was mit Einheitlichkeit der Leistung zu tun) und daher so wie beim Rest auch - keine Möglichkeit. Weniger als Null geht halt nicht.
 
X

X_SH5_X

Auch von mir mal eine Frage bezüglich der Mwst. Senkung.
Neue Fenster, Hebeschiebeanlage sowie Haustür Anfang 2019 bestellt, laut Vertrag vereinbart dass 20% Abschlagszahlung nach Aufmaß, 50% nach Lieferung und 20% nach Montage bzw. Baufortschritt.
Fenster wurden im März eingebaut,Abschlagszahlung im Februar & März getätigt, jedoch fehlen noch seitliche Abdeckleisten, welche morgen (also 1.7) eingebaut werden, ebenso wie Raffstores vor der Hebeschiebeanlage und die Haustür. Ingesamt ist von uns jetzt noch so ein Betrag von knapp 8.000€ (knapp 30% vom Gesamtbetrag) nach Fertigstellung zu zahlen. Wie sieht es mit der Rechnung aus, die dann wohl irgendwann im Juli kommt, beinhaltet die auf die Restzahlung dann 16% oder wird eventuell der gesammte Betrag mit 16% abgerechnet da es noch nicht alles fertig war und die Abnahme in dem Sinne erst im Juli erfolgt? Oder sind das Teilrechnungen für den Fortschritt die dann weiterhin mit 19% besteuert werden und nur die Restzahlung dann mit 16%? Weiß da einer was? Danke
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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