Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Tolentino

Tolentino

Nach meinem Verständnis (Achtung Laie) sind sie alle falsch und Darüber hinaus müsste nicht nur die letzte Zahlung den 16% unterliegen, sondern da Abnahme jetzt war die Abschlussrechnung die Gesamtrechnung auf 16% berechnen, d.h. die zuviegezahlte MwSt der Vorausgezahlten Abschläge müsste verrechnet werden.
 
H

Hausbaer

Ich bin gerade etwas verwirrt denn bei uns flatterten heute drei 19% Abschlussrechnungen von Rohbauer, Zimmermann und Dachdecker ins Haus. Bei uns war es so dass jede Firma Abschlagsrechnungen gestellt hat, aber 5% des Gesamtbetrags von uns als Sicherheitseinbehalt bis zur Abnahme einbehalten wurde. Abnahme dieser drei Gewerke haben wir letzte Woche gemacht. Alle bisherigen Rechnungen wurden im Laufe des Jahres mit 19% MwSt. berechnet, daher bin ich davon ausgegangen dass in den heute eingetroffenen Schlussrechnungen die bisherige Mehrwertsteuer korrigiert wurde. Das ist aber bei allen drei Rechnungen nicht der Fall, alle Firmen haben die restlichen 5% ebenfalls mit 19% berechnet und keine Spur von 16% auf die bisherigen Rechnungen.

Habe ich irgendwas falsch verstanden oder haben wirklich alle drei Firmen falsche Rechnungen gestellt?
So pauschal kann man das nicht beurteilen. Welche Art von Werkvertrag ist das? Du hast die Gewerke einzelnd vergeben (so liest sich das)? Wie sind die Verträge gestaltet, sind das evtl. Bruttofestpreisverträge?
Um da Aussagen zu treffen benötigt man mehr Details.
 
B

Ben-man

So pauschal kann man das nicht beurteilen. Welche Art von Werkvertrag ist das? Du hast die Gewerke einzelnd vergeben (so liest sich das)? Wie sind die Verträge gestaltet, sind das evtl. Bruttofestpreisverträge?
Um da Aussagen zu treffen benötigt man mehr Details.
Wir haben eine Baufirma beauftragt die die Planung gemacht und die einzelnen Gewerke an Subs abgegeben hat. Mit dieser Firma haben wir den Vertrag abgeschlossen. Im Vertrag steht lediglich dass der Preis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist und dass eine Mehrwertsteuererhöhung zusätzlich berechnet wird. Eine Senkung der MwSt wird nicht erwähnt. Die Rechnungen selbst bekommen wir von den ausführenden Firmen. Die Planungsfirma hat mit den Rechnungen im Endeffekt nichts mehr zu tun. Ich weiß von unserem Elektriker und unserem Bauleiter dass sie die Rechnungen auf 16% MwSt. korrigieren werden. Als ich die Planungsfirma gefragt habe wie das mit der Mehrwertsteuer läuft bekam ich die Antwort dass 'jedes Gewerk das nach eigenem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handhabt'.
 
Musketier

Musketier

Es klingt etwas widersprüchlich. Habt ihr die Abnahme der Einzelleistung jetzt erst gehabt? Der sicherheitseinbehalt bzw gewährleistungseinbehalt hat nicht unbedingt etwas zu sagen, da der teilweise auch erst nach Ablauf der Gewährleistung gezahlt wird, wenn keine Bürgschaft vorliegt. Was steht denn als Leistungszeitpunkt bzw -raum auf der Rechnung?
 
B

Ben-man

Es klingt etwas widersprüchlich. Habt ihr die Abnahme der Einzelleistung jetzt erst gehabt? Was steht denn als Leistungszeitpunkt bzw -raum auf der Rechnung?
Ja, die Abnahme für diese drei Gewerke hatten wir letzte Woche. Auf den Abschlags-Rechnungen steht immer nur ein Ausführungsdatum, zum Beispiel KW20. Die drei Rechnungen von gestern fordern alle "nur" den Sicherheitseinbehalt. Alle drei Gewerke wurden in der ersten Jahreshälfte fertiggestellt aber eben erst letzte Woche von uns zusammen mit dem Bauleiter abgenommen.
 
Musketier

Musketier

Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr ein Zwischending zwischen reinem GU und Einzelvergabe. Man macht einen Grundvertrag mit einer Hausbaufirma, die Einzelabrechnung erfolgt aber direkt zwischen Sub und Bauherrn. Sowas ähnliches wurde mir damals auch von einer Hausbaufirma angeboten.

Wenn das so ist, ist die Frage, war das jetzt die Abnahme zwischen euch und dem Bauleiter oder auch zwischen euch und den "Subs" gewesen? Ersteres sprich dafür, dass die Rechnungen richtig sind, zweiteres spricht dafür, dass die Rechnungen geändert werden müssten. Dazu kennen wir aber alle die Vertragsgestaltung nicht.
Das ist auch definitiv keine Laienfrage mehr fürs Forum. Rechtsberatung in Steuerthemen ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

Wenn du die Rechnungen nicht geändert bekommst, solltest du dich aus meiner Sicht an einen Steuerberater oder an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden. Da es hier für dich wahrscheinlich auch nicht um niedrige Summen handeln wird, könnte ich mir vorstellen, dass sich der zusätzliche Aufwand lohnen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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