Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Tolentino

Tolentino

Ja, aus Perspektive des Handwerkers ist es durchaus anders zu betrachten. Wobei ich als Handwerker die Rechnung an den Auftraggeber stellen würde und nicht an irgendeinen Enkunden...
 
Musketier

Musketier

Wobei ich als Handwerker die Rechnung an den Auftraggeber stellen würde und nicht an irgendeinen Enkunden...
Das Konstrukt ist nunmal aber so. Es hat ja auch durchaus Vorteile für alle Seiten.
Der Kunde hat nicht den üblichen GU Aufschlag auf die Bemusterung bei den Subs.

Dazu fällt die Bürokratie für die ganze Hin- und Herverrechnung für die Standardprodukte vom GU weg, die sowieso kaum einer mehr nimmt.
Gutschrift Ideal Standard Waschbecken -40€
Berechnung Waschtisch Firma XYZ 1.200€

Zumindest bei uns lief die Berechnung der zusätzlichen Bemusterung auch direkt zwischen Sanitöter/Elektriker und uns.
 
B

Ben-man

Das Konstrukt ist nunmal aber so. Es hat ja auch durchaus Vorteile für alle Seiten.
Das ist unser erstes Haus daher hab ich keinen Vergleich aber ich muss sagen dass mir die Vorgehensweise bis jetzt auch wirklich gut gefallen hat. Man hat nicht immer irgendwen am Telefon sondern den für uns zuständigen Mitarbeiter für jedes Gewerk. Das ist meiner Meinung nach wirklich praktisch.

Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In unserem Vertrag ist definiert dass wir eine Abnahme vom Gewerk machen müssen. Und laut Gesetz ist bei einem Werkvertrag nunmal die Abnahme entscheident. Ich werde nochmal mit der Firma telefonieren, aber alles ganz entspannt und sachlich. Da wir beim Vertragsabschluss sowieso damit gerechnet haben, dass das Geld weg ist, bricht uns das nicht das Bein. Es wäre halt ein netter Bonbon oben drauf
 
I

Isokrates

Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In unserem Vertrag ist definiert dass wir eine Abnahme vom Gewerk machen müssen.
Wenn das so in deinem Vertrag definiert ist, sieht es leider schlecht für dich aus, da du irgendwo vorher geschrieben hast, dass du dem jeweiligen Fachunternehmen (Gewerk) eine Abnahme unterschrieben hast.

Damit ist die Umsatzsteuer definitiv mit dieser Abnahme entstanden, da hier von Teilleistungen auszugehen ist.

Nur wenn du mit Abnahme des Gewerkes das ganze Haus meinst, sieht die Sache anders aus.

Interessant wäre hierzu aber noch, was bezüglich der Gewährleistung vereinbart wurde. Wenn hier der Gefahrenübergang mit der Abnahme vom jeweiligen Fachunternehmen erfolgt ist, deutet dies auch auf wirksame Teilleistungen hin.
 
Musketier

Musketier

Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In unserem Vertrag ist definiert dass wir eine Abnahme vom Gewerk machen müssen. Und laut Gesetz ist bei einem Werkvertrag nunmal die Abnahme entscheident.
Richtig. Und wer hat den Vertrag unterschrieben? Vermutlich du und deine Frau auf der einen Seite und die Hausbaufirma auf der anderen.
Der "Sub" vermutlich nicht, denn der hat vermutlich einen (Pauschal)-Vertrag mit der Hausbaufirma. wo der Endkunde als abweichender Rechnungsempfänger vereinbart ist.


Wie ich schon ganz am Anfang geschrieben habe, werden wir das Problem hier nicht lösen können, da du einen Spezialfall hast, bei dem es sehr stark kauf die Vertragsinhalte ankommt.
 
B

Ben-man

Wenn das so in deinem Vertrag definiert ist, sieht es leider schlecht für dich aus, da du irgendwo vorher geschrieben hast, dass du dem jeweiligen Fachunternehmen (Gewerk) eine Abnahme unterschrieben hast.

Damit ist die Umsatzsteuer definitiv mit dieser Abnahme entstanden, da hier von Teilleistungen auszugehen ist.
Das verstehe ich jetzt nicht. Genau darum ging es ja.

Richtig. Und wer hat den Vertrag unterschrieben? Vermutlich du und deine Frau auf der einen Seite und die Hausbaufirma auf der anderen.
Der "Sub" vermutlich nicht, denn der hat vermutlich einen (Pauschal)-Vertrag mit der Hausbaufirma. wo der Endkunde als abweichender Rechnungsempfänger vereinbart ist.
Genau so ist es. Ich warte mal ab was das Gespräch ergibt und werde dann hier berichten. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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