Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
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Tolentino

Tolentino

Ok wenn dein Vertrag nur mit dem Planungsunternehmen über Planung und Herstellung des Hauses geht, dann ist meine (Laien)meinung, dass das Planungsunternehmen dir eine Gesamtrechnung unter Berücksichtigung der schon geleisteten Zahlungen und mit 16% MwSt. auf den gesamten Betrag (da Abnahme erst im zweiten Halbjahr) schuldet.
Ich hätte auch nur an meinen Vertragspartner gezahlt und nicht an die Gewerke, aber das ist jezt nun mal schon Geschichte.
Hast du denn schriftlich vom Planungsunternehmen, dass du die Gewerke direkt bezahlen sollst?
 
B

Ben-man

Ich wage jetzt mal zu bezweifeln, dass ein Bauleiter jetzt die steuerlichen Kenntnisse hat, das zu durchschauen. Auf die Aussage würde ich mich nicht verlassen.
Das stimmt aber sein persönlicher Steuerberater scheint sich Bestens auszukennen. Die haben die letzten Woche wohl sehr viel Aufwand betreiben müssen um die alten Rechnungen zu korrigieren.

Wenn du die Rechnungen überweist, nimm den gesamten Nettobetrag der Schlussrechnung (sofern dort die Gesatmsumme ausgewiesen ist) rechnest 16% darauf und ziehe alle geleisteten Bruttozahlungen ab.
Ich Liste es den Firmen so auf:
Bruttobetrag inkl. 19% MwSt. = 119€
Nettobetrag = 100€
Bruttobetrag inkl. 16% MwSt. = 116€
Generalien = -15€
Gesamtkosten = 101€
Bereits gezahlt = -90€
Offener Betrag = 11€

Ich denke dabei kann nichts schief gehen.
 
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Musketier

Musketier

Ich Liste es den Firmen so auf:
Bruttobetrag inkl. 19% MwSt. = 119€
Nettobetrag = 100€
Bruttobetrag inkl. 16% MwSt. = 116€
Generalien = -15€
Gesamtkosten = 101€
Bereits gezahlt = -90€
Offener Betrag = 11€

Ich denke dabei kann nichts schief gehen.

Sieht prinzipiell gut aus.
Nur was sind Generalien?
 
B

Ben-man

Nur was sind Generalien?
Anteilig auf alle Gewerke verteilte Kosten für Bauzaun, Bauschuttcontainer, etc.

Die erste Firma hat sich eben schon quer gestellt und ist mit meiner Rechnung nicht einverstanden. Laut deren Aussage wurde die Leistung bereits erbracht und da die Schlussrechnung am 05.05 gestellt wurde, wären auf alle Rechnungen 19% fällig. Auch wenn zu dem Zeitpunkt noch keine Abnahme stattfand. Im Vertrag steht allerdings "Ein Sicherheitseinbehalt von 5% der Vertragssumme einschließlich Mehrwertsteuer wird bis zur Fertigstellung der jeweiligen Leistung und Mängelbehebung vom Bauherren einbehalten." Und diese 5% Rechnung war eben die, die gestern nach der Abnahme von vor zwei Wochen in unserer Post lag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tolentino

Tolentino

Ist völlig egal, wann er mit der Arbeit fertig war, selbst wenn du schon die 5% gezahlt hättest wäre die Leistung erst mit Abnahme erbracht. Problematisch wäre nur, wenn der Bauleiter i.V. des Planungsunternehmens damals evtl. eine Art Vorabnahme gemacht hat.
Deswegen ist das mit dem Konstrukt hier höchst exotisch. Vertragspartner ist ja das Planungsunternehmen. Eigtl. müssten die das für dich auskäsen. Aber schlussendlich bleibt, was oben schon besprochen wurde, du brauchst nen Steuerfachmann...
 
Musketier

Musketier

Wie du selbst feststelltgestellt hast, kann der Sicherheitseinbehalt bis zur letzten Mängelbehebung zurückbehalten werden. Mängel hat aber nichts mit Fertigstellung oder Abnahme zu tun.

Sofern ihr einen VOB Vertrag hättet, wäre laut einem Urteil wohl die Schlussrechnung als Indiz zu werten, dass das Gewerk fertiggestellt ist. Danach gibt die VOB 12 Werktage Frist für eine Abnahme. Erfolgt die nicht und wird sich nicht über einen Termin verständigt, gilt nach den 12 Werktagen automatisch die Abnahme erfolgt. Wenn das Finanzamt so argumentiert, dann ist die Abnahme durch entsprechendes Verhalten schon im MAi/Juni erfolgt.
Keine Ahnung ob es ähnliches für Baugesetzbuch Verträge gibt. Außerdem, kennt keiner eure Verträge im Detail.



Deshalb würde ich das bei so einem strittigen Fall als Handwerker auch machen. Für die 3% haftest nämlich nicht du, sondern der Handwerker und du wirst nach 5 Jahren nicht bereit sein, die 3% noch nachzuzahlen, wenn die Betriebsprüfung beim Handwerker dann was gegenteiliges feststellt.
 
Zuletzt aktualisiert 04.10.2025
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