Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Musketier

Musketier

Mein GÜ hat abgelehnt, aus dem pauschalen Vertrag einen mehrere Teilleistungen umfassenden Vertrag zu machen.
Verständlicherweise. Da muß der komplette Vertrag umgestrickt werden, was dann wieder anwaltlich und vom Steuerberater geprüft werden muß. Dazu kommt die Umstelllung der Abläufe. Und letztlich besteht immer noch die Gefahr, dass das Finanzamt dann in 4 Jahren zu Betriebsprüfung die 3% nachfordert.
 
F

Fuchur

Den ganzen Vertrag umstricken wird wohl kaum einer machen. Aber die Erdarbeiten, Keller, Bodenplatte oder Rohbau als Einzelleistung zu beauftragen, dürfte den durchschnittlichen GU/GÜ nicht überfordern, zumal diese (erstgenannten) Leistungen oft sowieso nicht Teil des Hausvertrages (bzw. -preises) sind.
 
B

Ben-man

Ich habe eine Frage:

Wir haben mit einem Unternehmen die Planung, Statik, usw. gemacht und einen Endpreis genannt bekommen aber die einzelnen Gewerke bezahlen wir an die ausführenden Firmen. Also Elektrofirma schreibt uns eine eigene Rechnung, Sanitärfirma eine eigene Rechnung, usw. Die Rechnungen werden von unserem Planungsunternehmen geprüft und anschließend an uns weitergegeben.

Wir haben gerade von der Sanitärfirma eine Rechnung über eine Abschlagszahlung erhalten. Rechnungsdatum: 01.07 - Leistungsdatum 06.2020. Die Leistung der Sanitärfirma ist noch nicht abgeschlossen, das sind bis jetzt nur diverse Unterpützarbeiten die von uns auch nicht irgendwie einzeln abgenommen wurden. Die Rechnung ist mit 19% Steuer ausgewiesen.

Ist das so korrekt?
 
H

HilfeHilfe

Ich habe eine Frage:

Wir haben mit einem Unternehmen die Planung, Statik, usw. gemacht und einen Endpreis genannt bekommen aber die einzelnen Gewerke bezahlen wir an die ausführenden Firmen. Also Elektrofirma schreibt uns eine eigene Rechnung, Sanitärfirma eine eigene Rechnung, usw. Die Rechnungen werden von unserem Planungsunternehmen geprüft und anschließend an uns weitergegeben.

Wir haben gerade von der Sanitärfirma eine Rechnung über eine Abschlagszahlung erhalten. Rechnungsdatum: 01.07 - Leistungsdatum 06.2020. Die Leistung der Sanitärfirma ist noch nicht abgeschlossen, das sind bis jetzt nur diverse Unterpützarbeiten die von uns auch nicht irgendwie einzeln abgenommen wurden. Die Rechnung ist mit 19% Steuer ausgewiesen.

Ist das so korrekt?
Würde ich reklamieren
 
Subwkloofer

Subwkloofer

Ich würde es einfach selber von der Rechnung abziehen. Dann sollen Sie mal erklären, wieso sie mehr Steuern möchten.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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