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ᐅ Mehrwertsteuer bei Photovoltaik über GU zurückholen


Erstellt am: 23.03.22 11:29

WilderSueden23.03.22 11:29
Normalerweise holt man sich ja die Mehrwertsteuer für die Photovoltaik vom Finanzamt zurück. Wie läuft das denn wenn man die über den GU bezieht? Reicht es wenn der GU die Photovoltaik auf der Schlussrechnung extra ausweist?
Gibt es irgendwelche Ausschlüsse bezüglich der Mehrwertsteuer bei KfW40+ Häusern?
Mahri2323.03.22 13:43
Die Rechnung der Anlage sollte schon auf Deinen Namen laufen,sonst könnte es sicher Probleme mit dem FA geben.
Wie er das ausweist,ist glaube ich egal. Nur halt es sollte eine separate Rechnung mit allen Positionen der Photovoltaikanlage enthalten sein.
WilderSueden21.02.23 20:15
Ich würde das Thema nochmal gerne hochholen. Seit diesem Jahr ist die Photovoltaik ja grundsätzlich steuerfrei. Der GU würde auch eine gesonderte Rechnung ausstellen. Hat jemand hier schon sowas gemacht?
Der Plan wäre jetzt folgender: Rechnung für Photovoltaik mit Installation und gleichzeitig Vergütung für Herausnahme der Photovoltaik in der Abrechnung fürs Haus. Passt das oder hat jemand bessere Ideen?
Fuchur21.02.23 20:34
Warum so kompliziert? Der GU stellt einfach eine Rechnung ohne MwSt aus für die Photovoltaik als Teilrechnung eines Abschlages. Die bezahlst du wie jede andere Abschlagszahlung auch. Die nächste Abschlagszahlung wird um den Posten der Photovoltaik plus (!) MwSt geringer berechnet.

Denn wenn die Photovoltaik bereits Teil des Bauangebots war, dann ist sie dort mit USt kalkuliert. Für den GU macht es eh keinen Unterschied, da nur durchlaufender Posten.
WilderSueden21.02.23 20:52
Ja genau, ursprünglich war das Haus mal mit Photovoltaik angeboten und natürlich überall Märchensteuer drauf. Es steht auch nur noch eine Abschlagszahlung aus
Die große Frage ist aktuell vor allem, wie man sowas rechtlich korrekt macht
Allthewayup21.02.23 21:00
War/ist die Photovoltaik im Angebot des GU separat bepreist oder gibt es nur einen Gesamtpreis als Pauschalpreis fürs gesamte Haus? Bei ersterem ist der Fall etwas klarer, da ist der Betrag einfach netto fällig gegen gesonderte Rechnungsstellung, denn der GU muss das auch gesondert verbuchen (er führt ja keine USt für die Position ab).
Ist die Photovoltaik im Gesamtpreis "verhackstückt" wird es für ihn etwas mehr Aufwand bedeuten, für dich bleibt das Vorgehen das gleiche: gesonderte Rechnung netto = brutto. Rechtlich korrekt muss das ja allem voran dein GU abbilden, das soll aber nicht dein Problem sein. Die Frage ist, ob er gesetzlich auch verpflichtet ist, bei einem Vertrag der vor diesem Gesetz entstanden ist jetzt nochmal die MwSt (USt) rauszunehmen? Hast du über das Thema Photovoltaik und Netto bereits gesprochen und wie hat er darauf reagiert?
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