Neubau Einfamilienhaus - Begleitet uns dabei!

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G

gregman22

Mensch, ihm wurde doch gesagt, dass das so viel nicht stimmig ist und dennoch zählt er jetzt wieder Prämissen auf, wovon man sich eigentlich mal frei machen sollte.
Das ist dann absolut mein Fehler. Bei den Raumaufteilungen gestehe ich mir ein, dass ich das schlecht beschrieben habe. Es wirkt sehr starr - sollte es aber nicht sein. Ich wollte eigentlich nur unseren aktuellen Ideenstand erneut zusammenfassen. Die Zuteilung der Geschosse galten der Struktur. Aber der Sinn dieses Fragebogens war ja jetzt der "Neuanfang" und mein Wunsch war/ist es, dass daraus jetzt ein neuer Startpunkt, gerne mit vollkommen neuer Aufteilung entsteht... Nur Stand jetzt wollte ich die Räume an sich als Wunsch ansehen.

Können wir so weiterarbeiten?

Dann erkenne ich das Grundstück wieder und kann mich erinnern, dass, nachdem hier damals keiner auf Deine Wünsche eingehen konnte, das Grundstück auch in einem anderen Forum gezeigt wurde. Ich glaube, auch dort gab es einen Dämpfer. Dann suchst Du Dir einen GU, der erstmal mitmacht, weil er natürlich Geld verdienen möchte mit einem lukrativen Auftrah, wohlweißlich, dass vieles nicht geht. Vielleicht wurde es schon anfangs kommuniziert, dass mit dem Dach?! Du scheinst ja sehr beharrlich zu sein, was nicht unbedingt vorteilhaft ist, wenn man Hinweise auf Probleme ausschlägt.
Hmm. Also da muss ich dir teils widersprechen. Ja, ich hab das Grundstück in einem Thread diskutiert, parallel dazu 1-2 weitere Grundstücks-Threads eröffnet. Allerdings habe ich die Diskussion in keinem anderen Forum angezettelt, nur hier.
Dachprobleme wurden damals nicht kommuniziert.
 
Y

ypg

Deshalb ist die Idee, über das Genehmigungsverfahren zu gehen.
Ich würde da eher eine Bauvoranfrage starten.
Woher wisst Ihr von den >255qm? Oder berechnet Ihr die Garagen und Nebenanlagen beim Nachbarn mit ein?
Ich hätte jetzt in meiner Naivität gedacht, dass Ihr Euch selbst die Quadratmeter wegnehmt, indem Ihr die Garage mit in die Grundfläche setzt, wo man eigentlich meist die Möglichkeit für Garagen und Nebenanlagen hat, die Grundfläche um 50% aufzustocken (Grundflächenzahl II)

 
kbt09

kbt09

Braucht ihr wirklich
- Elternbereich
- 3 Zimmer für 2 geplante Kinder plus Spiel- und oder Gästezimmer
- weiteres Gästezimmer
- 2 Büros (die sehe ich tatsächlich bei 2xHomeoffice als notwendig an)
- weiterer Einliegerwohnung-Gästebereich, der nicht durchgehend belegt ist, sondern geschätzt 50-70% ... lässt sich das nicht als generellen Gästebereich anlegen?

Ich sehe es wie @ypg .. vor weiterer Planung würde ich wohl erstmal grundsätzlich klären, ob und wie das Baufenster überschritten werden darf, was für Dachformen unter welchen Bedingungen möglich sind etc.. Breite nehme ich ja mit 15m an, ihr habt aktuell 16,73 m geplant.
Garage würde ich auch eher als Grenzbebauung planen, wobei da auch zu klären ist, ob die unbedingt in den Südwesten muss, denn so interpretiere ich den Lageplan.
 
G

gregman22

Ich würde da eher eine Bauvoranfrage starten.
Ja, genau. Das ist der Plan. Je nach Rückmeldung wollten wir dann planerisch reagieren.
Ich hätte jetzt in meiner Naivität gedacht, dass Ihr Euch selbst die Quadratmeter wegnehmt, indem Ihr die Garage mit in die Grundfläche setzt, wo man eigentlich meist die Möglichkeit für Garagen und Nebenanlagen hat, die Grundfläche um 50% aufzustocken (Grundflächenzahl II)
Es kann gut sein, dass wir den Fehler derzeit begehen. Es steht geschrieben: "Die durch Planzeichen festgesetzte maximal zulässige GF bezieht sich nur auf die Hauptgebäude. Anlagen nach §19 Abs. 4 Satz 1 Baunutzungsverordnung dürfen 50 v.H. (50%) der für das Hauptgebäude festgesetzten Grundfläche erreichen.
b) Überschreitungen der durch Planzeichen festgesetzten maximal zulässigen Grundflächen der in §19 Abs 4 S. 1 bezeichneten Anlagen sind zulässig, soweit dies im Einzelfall die nach der Planzeichnung mögliche Garagensituierung einschließlich ihrer Zufahrt erfordert.
 
G

gregman22

Braucht ihr wirklich
- Elternbereich
- 3 Zimmer für 2 geplante Kinder plus Spiel- und oder Gästezimmer
- weiteres Gästezimmer
- 2 Büros (die sehe ich tatsächlich bei 2xHomeoffice als notwendig an)
Also - das Spiel-Gästezimmer lässt sich streichen - Da ist Spielraum! Da bleiben ja noch 2 Kinderzimmer wunderbar übrig.
2 Büros - Pflicht

- weiterer Einliegerwohnung-Gästebereich, der nicht durchgehend belegt ist, sondern geschätzt 50-70% ... lässt sich das nicht als generellen Gästebereich anlegen?
Das haben wir vielfach durchgespielt. Uns ist sehr wichtig, dass es eine altersgerechte Einliegerwohnung mit strikter Trennung (separater Eingang etc). Ich hatte Hausbeispiele in der Hand, wo die Einliegerwohnung im EG-Haupthaus ist - fand die Ergebnisse nicht schön, da der Hauptgrundriss im EG plötzlich so versaut (klein) wurde.
 
Y

ypg

Es kann gut sein, dass wir den Fehler derzeit begehen. Es steht geschrieben: "Die durch Planzeichen festgesetzte maximal zulässige GF bezieht sich nur auf die Hauptgebäude. Anlagen nach §19 Abs. 4 Satz 1 Baunutzungsverordnung dürfen 50 v.H. (50%) der für das Hauptgebäude festgesetzten Grundfläche erreichen.
b) Überschreitungen der durch Planzeichen festgesetzten maximal zulässigen Grundflächen der in §19 Abs 4 S. 1 bezeichneten Anlagen sind zulässig, soweit dies im Einzelfall die nach der Planzeichnung mögliche Garagensituierung einschließlich ihrer Zufahrt erfordert.
Aber da hast Du es doch: da Du die Garage mit in die Gebäudehülle nimmst, nimmst Du Dir die Extra-Grundfläche. Deine Garage klaut Dir die 34qm.

Mal etwas zum Lageplan: rote Linie ist die Garagenlinie?
Was ist mit der "Anbaufläche" als Grenzbebauung außerhalb der roten Linie? Was wurde damit damals und heute erlaubt?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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