Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage

5,00 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 9 der Diskussion zum Thema: Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Herrarchi

Dann aber bitte zuerst planen wo das Haus hin kommt. Soll das Baufenster für die Garage genutzt werden? Oder die Garage darf auch wo Anders platziert werden?

Die risige Fensterfront im NW macht auch wenig Sinn. Da wird der Energieberater das Problem sehen.

Ist denn das Grundstück schon verhandelt? Da scheint mir noch Spielraum zu sein. Wo ist das denn?
Die Garage müsste mit ins Baufenster. Aber vielleicht fällt die ja noch komplett raus. Je nach Kostenlage.

Auch die Fensterfront wird es dann wahrscheinlich bei einem Standardbungalow so nicht mehr geben vermute ich.

Nee, nicht final. Selbst da liegen noch Welten zwischen unseren Preisvorstellungen und denen des Verkäufers.

Das Grundstück in der Nähe von Bielefeld.
Ich würde eher die 48 bevorzugen sind ca. 9 k weniger und etwas flacher. Was ist die gestrichelte Linie quer durch die Grundstück?
Unser Favorit ist die 49. Die 48 ist vollständig bewachsen und unbebaut. Das ist bei der 49 anders.

Die gestrichelte Linie ist die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Was auch immer das heißt.
 
Y

ypg

Wir haben dort bereit mit juristischem Beistand versucht eine Änderung zu erwirken. Keine Chance.
Warum und was soll man erwirken wollen, wenn der Bebauungsplan, außer dass es sich um ein Wochenend-Grundstück nach Par10 NVO handelt, eigentlich viele bzw. gängige Möglichkeiten hat?
Ich würde als Gemeinde auch nichts ändern wollen, denn 0,1 bei übergroßem Grundstück sollte doch ausreichen. Zudem wollen sie halt diesen Randabschnitt nicht mit übergrossen Häusern zumüllen.

Alles Aussagen die wir im Zuge der Bauvoranfrage erhalten haben, haben einen Dachausbau ausgeschlossen.
Nach Bebauungsplan ist ein Vollgeschoss erlaubt. Wenn Du ein Dach mit planst, dann kannst Du es auch ausbauen. Bauämter interessieren sich nicht für sogenannte „Halbgeschosse“, weil es sie baurechtlich gar nicht gibt. Also kann man sie auch nicht untersagen oder verbieten.

Da Du hier recht spärlich in der Kommunikation bist und auch nicht konkret kommunizierst (aus Grundflächenzahl von 0,1 wird 117qm Grundfläche gemacht) muss man ehrlich gesagt davon ausgehen, dass Du die Fragen eventuell beim Amt falsch gestellt hast und somit für Dich die Antworten falsch bewertest.

Zum einen bestätigst Du die 2500qm, von @hanghaus2023 angenommen. Grundflächenzahl von 0,1 und Deine Grundflächenannahme spricht aber für 1170qm Grundstück.

Dann ist es ein SW Grundstück, also Wochenendgrundstück, Du ignorierst es. Warum man hinter so einem Grundstück hinterher läuft, welches anscheinend sonst auch keiner haben will, darf man Dich nicht fragen.

Die Erschließung ist fragwürdig. Letztendlich hast Du einen größeren Ausschnitt gezeigt, wo man etwas von einer Privatstraße lesen kann. Viel Freude mit der Erschließung!

Auf Nachfrage, wo das Grundstück liegt, sagst Du etwas von Bielefeld. Bielefeld liegt aber nicht in Niedersachsen.

Hast Du Angst, dass jmd hier Dein Schnapper-Grundstück vor Dir wegkauft? Ich denke mal, dass hier keiner ein Interesse hat, einem User, der hier ein, zwei Fragen stellt, das Wochenendgrundstück wegzunehmen.
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, warum das Grundstück immer noch nicht verkauft ist?

Dort gibt es keinerlei Auflagen und die Bauvoranfrage für den Bungalow ist auch schon durch.
Der Bebauungsplan ist sehr einseitig. Kein ausgebautes Dachgeschoss und Max. 117 m2 Gebäudefläche.
Wie schon gesagt: das steht da alles nicht. Dort steht: ein Vollgeschoss (zwingend). Wenn das bedeutet, dass auch ein Dach definitiv nicht ausgebaut werden darf, dann wäre auch ein Keller nicht legitim.

Also, quasi stimmt am Bebauungsplan, der hier die Fläche regelt, kaum etwas.
Warum wird überhaupt eine Voranfrage für einen „Bungalow„ gestellt, wenn ein Eingeschosser erlaubt ist? Einen Bungalow gibt es baurechtlich nicht (Reine Interpretationssache von Bauherren und Hausbaufirmen)
Warum fängt man an zu planen, ohne überhaupt mal vorab mit der Wohnfläche den Hauspreis kalkuliert zu haben? Die Erschließung hinterfragt zu haben? Es ist doch kein Geheimnis, dass Bauen teuer ist?!

Wenn Du einen (neuen) Hausentwurf präsentierst und diskutieren willst, dann wäre hier das richtige Unterforum:
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 841 Themen mit insgesamt 28329 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
2Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
3Grundriss Bungalow auf schon genutztem Grundstück 108
4Grundriss Bungalow 125qm konisches Grundstück 39
5Grundstück 4500 m² (Gärtnerei) - Erstellung Bebauungsplan in Eigenregie 16
6Staffelgeschosshaus 23x30m Grundstück mit Grundflächenzahl 0,25 25
7Grundstück auf dem Lande - welches Grundstück welche Bauform - BW 12
8Altbau auf Grundstück - Bungalow Anbau - Diverse Probleme 10
9Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend? 21
10Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
11Bungalow - macht das auf einem solchen Grundstück Sinn? 21
12Restriktiver Bebauungsplan - lohnt sich Grundstückskauf? 20
13Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang 55
14Kleines Grundstück - passt uns das? 11
15Planen mit älterem Bebauungsplan 45
16§19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche 16
17Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen? 22
18Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan 44
19Grundriss Einfamilienhaus Satteldach 1 Vollgeschoss 140qm 45

Oben