Hausbau ohne Entwässerungsgenehmigung beginnen?

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C

ChrisEF

Hallo zusammen,

unsere Hausbaufirma plant bereits seit März 2017 unser Einfamilienhaus. Die Baugenehmigung haben wir im November erhalten, anschließend wurde noch die Entwässerungsplanung erstellt und beim örtlichen Entwässerungsbetrieb eingereicht (Mitte Dezember 2017).
Nun haben wir die Rückmeldung bekommen, dass wir mit einer Bearbeitungszeit von 8 bis 12 Wochen rechnen können. Für letztendlich 3 Seiten...

1. Frage: Hätte unsere Hausbaufirma Bauantrag und Entwässerungsantrag gleichzeitig erstellen können?
2. Frage: Ist es möglich, den Hausbau (Erdaushub, Keller errichten etc.) schon vor Entwässerungsgenehmigung zu beginnen?

Wir wollen, dass es endlich mal losgeht...
 
KingSong

KingSong

Also bei uns wurde die Entwässerungsplanung gleich direkt mit den Bauantragsunterlagen gemacht, sonst hätte das Landratsamt das Ding gleich abgelehnt.
 
L

Lumpi_LE

So ist es auch immer. Die Erschließung muss gesichert sein, sonst bekommst du keine Genehmigung.
Vlt irgendwas verwechselt oder vom BU behummst?
 
C

ChrisEF

Ich danke euch für eure Antworten.

Das gibt es doch nicht... Ich hatte extra unseren BU gefragt, ob die Entwässerungsplanung nicht mit dem Bauantrag gestellt werden kann aber sie wollten abwarten, bis der Bauantrag genehmigt ist.

Das klingt jetzt wieder mal schön nach Verzögerungstaktik, weil der BU scheinbar extrem überlastet ist.

Aber dennoch frage ich mich, ob der Bau nicht trotzdem beginnen kann/muss, denn die Baugenehmigung haben wir ja erhalten. Und da war nicht festgehalten, dass vorher noch die Entwässerungsgenehmigung erteilt sein muss. Wie seht ihr das?
 
L

Lumpi_LE

Wenn du eine Baugenehmigung hast kannst du bauen. Dann wurde quasi auf dem Amt geprüft, ob du dein Schmutzwasser einleiten kannst/könntest.
Es kann sein, dass man noch eine Erlaubnis des Abwasserzweckverbands braucht, aber das dient eher um die Baugenehmigung zu beschleunigen und nicht hinterher.
 
N

Nairil

Kann sein, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, aber bei uns war es so, dass die Baugenehmigung nur zusammen mit der Entwässerungsgenehmigung gültig war und wir nicht vorher hätten beginnen dürfen (wir erhielten die Entwässerungsgenehmigung aufgrund eines Fehlers des GU auch erst später).
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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