Grundstückskauf auf Raten

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H

HorstHuf

Hallo liebe Foristen, uns wurde ein Grundstück (für den späteren Hausbau) angeboten. Der Preis liegt bei 140.000 €. Diese Summe könnten wir ohne einen Kredit bezahlen. Nun möchte die Verkäuferin, eine ältere Dame, dieses Grundstück aber nur in drei Raten bezahlt haben. Erst 70.000 € dann nach sechs Jahren 35.000 € und nach weiteren sechs Jahren die restlichen 35.000 €. Sie möchte diese Ratenzahlung, weil Sie so eine große Summe nicht auf ihrem Konto haben möchte (Negativzins?). Nun meine Frage: da wir das Grundstück für einen Kredit für den Hausbau beleihen müssen, sind wir uns nicht sicher wie sich das bei der Kreditvergabe auswirkt. Die Dame steht ja dann noch (an erster Stelle?) im Grundbuch ... Was könnt ihr uns raten? Vielen Dank vorab und einen guten Start in die neue Woche!
 
T

toxicmolotof

Zwei Fragen fallen mir da ein:

1)Wann genau soll der Eigentumsübergang sein?
2)Wie sollen die zwei letzten Raten gesichert werden?

Das Argument "so viel Geld auf dem Konto" ist ein Scheinargument. Das sollte eigentlich klar sein. Und Negativzinsen kann man auch heute noch bei jeder Bank oder Sparkasse auch ohne Risiko umgehen für die genannten Zeiträume. Ich glaube, dass da ein anderer Grund hinter steckt (ich rate mal SGB).

Als Käufer ist das "Risiko" zwar überschaubar, aber sowas muss eigentlich nicht sein.
 
H

HilfeHilfe

stimme da toxi zu. wahrscheinlich wird ihr auch deshalb keiner die bude einrennen... ihr habt ja eine komfortable ausgangslage da Eigenkapital, wenn einer finanziert wird es schwierig werden. Keiner will Bereitstellungszinsen zahlen.
 
A

apokolok

Der Eigentumsübergang im Grundbuch und die Zahlung sind erstmal unabhängig voneinander.
Wenn die Dame einer Umschreibung nach der ersten Rate zustimmt, könnt ihr das so machen. Ungewöhnlich ist es allemal.
 
Musketier

Musketier

Der Eigentumsübergang im Grundbuch und die Zahlung sind erstmal unabhängig voneinander.
Jain. In der Regel lautet die Passage im Notarvertrag" Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt mit vollständiger Kaufpreiszahlung". Das müsste hier ggf. abweichend geregelt werden. Dann stellt sich aber die Frage nach der Besicherung der weiteren Ansprüche vom Verkäufer.

Vielleicht würde das über ein Treuhandkonto bzw. Anderkonto vom Notar funktionieren oder analog zum Mietkautionskonto/-sparbuch über die Bank.
Dann wäre der Rang für die eigentliche Finanzierung frei. Damit ist für dich aber auch gleichzeitig der Vorteil des Späterzahlens weg, denn die Summe müsste sofort hinterlegt werden.
 
H

HilfeHilfe

ja nur sind das auch zusatkosten und evtl. hebelt ein anderkonto den sinn und zweck der guten frau aus ;) sozusagen "verschleierte" zahlungen
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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