
11ant
Das Grundstück hat keine Höhen (und die Personen der Familie kein Alter). Die Grundstücksform legt den Verdacht nahe, seine Grenzen hätten vermeiden sollen, daß sich übernommene Abstandsflächen über zwei Grundstücke erstrecken. Ich erkenne (bei einer Normalfamilie außer das zwei Home Officechen dazukommen) keine Gründe, von einem (hier leider nicht gezeigten) Katalogentwurf (wie stark ?) abzuweichen. Eine Garage ist als Sichtschutz-Paravent eine luxuriöse Lösung. Wie ich über Durchschlupf-Garagen denke, muß ich wohl nicht mehr wiederholen.
Manchmal (wie gesagt, die Höhen des Grundstücks sind ja unbekannt) empfiehlt der 11ant auch, an einem Katalogentwurf gar nicht groß herumzuschrauben, auch nicht mit einem Architekten. Der Wohnzimmer-Erker ist allerdings ein Hinweis auf eine weniger gute Katalogentwurf-Basis, auch ohne den Balkon für die Zigarette danach.zum §34 können andere mehr erzählen. Es ist kein Freifahrtschein. [...] @11ant wird es auch noch empfehlen. Geht zu einem Architekten.
Jein: unbedingt alle Wünsche verbal formulieren, auf keinen Fall mit der Zeichnung zum (freien !) Architekten gehen (und zum Zeichenknecht erst recht nicht).Um mal zu zeigen was man alles so schön findet, taugt der Entwurf. Bauen würde ich so in keinem Fall. Trotzdem: Ein schöner Start mal alles so zusammenzuwürfeln.