Grundbuchauszug vor Grundstückskauf / Vertragsprüfung

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E

Emetic

Hallo ihr Lieben,

immer wieder liest man, dass man vor dem Grundstückskauf möglichst einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern soll, um festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, oder ob Wegerechte, Grundschulden etc. eingetragen sind.

Auf der anderen Seite muss der Vertrag ja notariell beurkundet werden. Für die Erstellung des Kaufvertrags liegt dem Notar ja der aktuelle Grundbuchauszug vor, und zudem ist er als neutrale Partei ja verpflichtet, beide Parteien über Rechte und Pflichten und auch mögliche Rechtsfolgen aufzuklären.

Spätestens am Notartermin erfährt man ja dann alles Wissenswerte über den Grundbucheintrag.
Sollte man sich dennoch selbst einen Grundbuchauszug besorgen, oder kann man sich Geld und Zeit sparen und auf den Notar verlassen?

In unserem speziellen Fall ist es ein Grundstück in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird. Wir kaufen es direkt von der Gemeinde.
Wie sinnvoll wäre es, in diesem Fall noch mal einen separaten Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung zu beauftragen?
 
F

Fuchur

Der Grundbuchauszug kostet 10€, da würde ich gar nicht lange überlegen. Wenn du lieb bei der Gemeinde fragst, dann geben die dir auch eine (nicht beglaubigte) Kopie meist kostenlos.

Falls du den Kauf finanzierst, will die Bank sowie einen Auszug haben.

Die Kaufverträge von Gemeinden sind Standard, da gibt es eigentlich nichts zu prüfen. Die wesentlichen Bestandteile sollten halt vorhanden sein, wie u.a. Zahlungsfrist, Besitzübergang, vorzeitiges Betretungsrecht,... Was du nicht verstehst, fragst du den Notar, dafür bekommt er eine Stange Geld.

Wichtiger wäre mir vorab eine genaue Klärung möglicher Erschließungskosten und der Bebauungsplan.
 
Nordlys

Nordlys

Ich habe es bisher nicht erlebt, dass der Notar bei der Beurkundung eines Grundstücksgeschäftes, egal ob bebaut oder unbebaut, nicht vorher einen solchen Auszug besorgt hätte, um zu prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist. Vor Beurkundung ist es dann lastenfrei zu machen.
Ich war in meinem Berufsleben schon x mal beim Notar. Das ist da so. Karsten
 
Nordlys

Nordlys

Fünf Euro oder fünf Reichsmark?
Doch...der weist auf alles hin.
Der Notar berät nicht parteiisch. Aber er hat dafür zu sorgen, dass das Geschäft auch durchgeführt werden kann. Das meint, ich kann nur das verkaufen, was mir gehört. Ich kann auch nur dann kaufen, wenn ich zahlen kann. Gehört es mir nicht, was ich verkaufen will, muss mir der, dem es gehört das Geschäft gestatten. Das wird er tun, wenn ihm das Geld zufliesst. Der Notar sorgt dafür, dass da an alles gedacht wird und besorgt daher vom Verkaufsgegenstand den Grundbuchauszug. Ich kenn das nur so.
 
H

HilfeHilfe

Reichsmark, hat’s sogar nach Monaten gelöscht bekommen , glaub Abteil 2; Grundstück an Autobahn irgendwelche Rechte
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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