Mich dünkt da eher die Grenze der dunkler grünen Fläche die besagte Linie zu sein, und da scheint mir selbst wenn die Baugrube da komplett raus bleiben soll noch großzügig Baufenster "übrig" zu sein. Baufenster ist übrigens das blau umrandete. Aber zu Deiner Ausgangsfrage: Naturschutz würde ich regelmäßig höherrangig als Planungsrecht erwarten, im Sinne von Landschaftsschutz bricht Bebauungsplan. Das ist aber schon für den hausärztlichen Anwalt kein Alltagsfall, da solltest Du in einem Forum erst recht nicht mehr als "Meinungen" erwarten.Wir waren auch bereit und sind mit dem Haus nach unten gegangen damit es nicht mehr im Biotop ist. Aber das Problem ist trotzdem noch die Ausgrabungen.
Du meinst wohl eher die schwarze Linie, und auf dem planoberen Flurstück liegt im wesentlichen die Biotopzone. Wozu mußtet Ihr das dazukaufen, zählt seine Fläche in die Grundflächenzahl-Grundlage hinein ?Die grüne Linie ist auch ein Grundstück das wir dazukaufen mussten.