Baugrund plötzlich Biotop

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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11ant

11ant

Weil die Stadt das nur zusammen verkauft hat. [...] Also unser Bauträger bietet mit Grundstück und ohne an also wir haben bei denen unterschrieben die haben uns den Festbetrag mitgeteilt und dann wird es schlüsselfertig gebaut ohne das wir was machen müssen.
Es gibt Unternehmen, die sowohl als GU (Grundstück gehört dem Bauherren) als auch als Bauträger ("Bauherr" kauft Haus / Hausbau mit Grundstück) tätig sind. Wem wurde das Grundstück denn nun verkauft - Euch oder Eurem Schlüsselfertigbauer ?

Auf jeden Fall ist die Baugrube fast immer im Biotop außer wenn wir komplett an der Straße bauen.
Was ist denn das für ein superduperhochheiliges Biotop, wenn man das auch für eine nachher renaturierte Böschung nicht ankratzen darf ?
 
F

Franz Kraft

Das Grundstück haben wir gekauft.
Magerwisen nennt sich das schaut aber aus wie jede andere Wiese aus. Laut Bauträger währen aber noch Spundwände oder ähnliches möglich kostet aber so 50.000 Euro. Deswegen haben wir gehofft das es ein gesetzt gibt, das kein Biotop auf ein bestehendes Baugrund gelegt werden darf.
 
kaho674

kaho674

Magerwisen nennt sich das schaut aber aus wie jede andere Wiese aus.
Hab ich gerade auch mit viel Aufwand auf meinem Grundstück angelegt. Sehr wertvoll für Insekten und Krabbeltiere. Freut Euch - Ihr habt's gleich dabei.

Würdet Ihr das Grundstück denn zurück geben, wenn Ihr anders bauen müsstet? Was wollt Ihr erreichen? Eine Preisminderung oder Kostenerstattung? Ich denke, ohne einen Fachanwalt kommt Ihr da nicht weiter.
 
11ant

11ant

Das Grundstück haben wir gekauft.
Magerwisen nennt sich das schaut aber aus wie jede andere Wiese aus. Laut Bauträger währen aber noch Spundwände oder ähnliches möglich
Wenn es Euer Grundstück ist, ist der "Bauträger" ein GU. Eine Magerwiese ist so etwas besonderes nun auch wieder nicht. Da würde ich an Eurer Stelle mal beim Landratsamt / Kreisverwaltungsreferat anfragen, ob die eine Verletzung des Biotops unter der Auflage genehmigen, nach Verfüllen der Baugrubenböschung die betroffene Fläche zu renaturieren.

Deswegen haben wir gehofft das es ein gesetzt gibt, das kein Biotop auf ein bestehendes Baugrund gelegt werden darf.
Landschaftsschutz kennt keine unmittelbare Bürgerbeteiligung, und folglich auch kein Einspruchsrecht betroffener Grundeigentümer, die über die Errichtung des Schutzgebietes auch nicht einzeln anzuschreiben sind. Das wird Euer Grundstück also durchaus gesetzmäßig so getroffen haben. Ich sehe hier aber wohlgemerkt noch nicht einmal einen Schaden, insofern ein Baufenster praktikabler Größe übrig bleibt. Wenn Ihr nun knatschig seid, daß dabei groß vorgesehene Fenster mit der Baufenstervorderkante zusammenkommen, wird das nichts ändern, und Umplanungskosten sind Euer Vergnügen.
 
F

Franz Kraft

Das Problem ist
1 es ist neben den Elternhaus
2. Grundstücke sind preislich explodiert bei uns
3. Es gibt aktuell keine mehr die preislich verkraftbar sind
4. Haben die alten Preise beim Bauträger bekommen und müssten dann einen neuen Vertrag machen dieser dann aber wesentlich Teurer wird.
Was ich mir erhofft habe das jemand ein Schlupfloch weiß.
 
F

Franz Kraft

In diesem Baufenster müssten wir trotzdem ins Biotop eingreifen.
Diese Anfrage haben wir auch schon ans Landratsamt gerichtet aber bekommen keine Rückmeldung von denen da es geprüft werden muss seit ca 4 Monaten
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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