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ᐅ Bauträger ändert Grundstücksgröße


Erstellt am: 14.03.16 12:27

B
Bauwillig987
14.03.16 12:27
Wir haben einen Bauwerkvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen (leider ohne Prüfung), in diesem wird eine Grundstücksgröße von 600 m2 angegeben. Das Grundstück erwerben wir vom Bauträger.
Jetzt wird das Grundstück auf einmal 596 m2 und neben uns wird auf einmal ein Mehrfamilienhaus gebaut. Uns wurde das nicht mitgeteilt, auf unseren Lageplan ist nur ein Einfamilienhaus neben uns eingetragen. Beim Kauf war auch nur die Rede von Einfamilienhäuser. Kann er das alles machen, ohne uns in Kenntnis zu setzten?
K
Koempy
14.03.16 12:33
Gebaut werden darf, was im bebauungsplan erlaubt ist. Wenn da Mehrfamilienhäuser erlaubt sind, habt ihr keine Chance.
Was steht denn im Notarvertrag und im Grundbuch? Da müsste doch die korrekte Größe angeben werden. Bzw diese ist im Lageplan auch ersichtlich.
S
SirSydom
14.03.16 12:55
Bei Bauträgervorhaben wir die Vermessung und Teilung der Parzellen sehr oft erst nach dem Bau gemacht. Das ist einfacher. Daher sind die Angaben der Grundstücksgröße oft nur ca. Angaben. Entsprechende Klauseln sollten sich in deinem Vertrag wiederfinden, incl. der Regelung wie der Mehr- oder Minderwert ausgeglichen wird und bis zu welcher Abweichung es ok ist.

Steht dazu was im Vertrag?
B
Bauexperte
14.03.16 13:18
@ Bauwillig

Bestimmt war von _ca._ 600 qm die Rede; die exakte Größe eines Grundstückes ergibt sich erst mit Vorlage des Vorabzug Lageplans. Also alles gut; zahlst ja auch 4 qm weniger ;-)

Mehrfamilienhaus kann vieles heißen, auch ein II-Geschosser plus Dach kann als Mehrfamilienhaus gebaut werden. Schau in den Bebauungsplan, dann weißt Du, um welche max. Größe es sich beim Neubau drehen wird.


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
M
MarcWen
14.03.16 13:38
Das ist immer etwas schwierig mit der Begrifflichkeit. Wir hatten uns am Anfang auch schwer getan bzw. waren uns nicht sicher. Letztendlich regelt das die Anzahl der Wohneinheiten. Die meisten Bebauunspläne schränken hier auf max. 2 Wohneinheiten (etwa Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) ein. Ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten wäre aber auch schon ein Mehrfamilienhaus.

Wir planen ein Einfamilienhaus mit 2 Einliegerwohnungen, sind somit ein Dreifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.

Also erst mal nicht abschrecken lassen, die wichtigen Dinge regelt eh der Bebauungsplan bzw. Baufenster und Grundstück.
B
Bauwillig987
14.03.16 14:09
Vielen Dank für die Antworten.
Das Grundstück haben wir noch nicht erworben. Mehrfamilienhäuser sind erlaubt. Nur haben wir extra gefragt und die Auskunft erhalten, da würden nur Einfamilienhäuser gebaut. Wir bauen einen Bungalow und ohne großen Abstand steht jetzt dann neben uns ein 4 Familienhaus. Auf dem Lageplan, wo wir erhalten haben, stand ein Einfamilienhaus 15 Meter entfernt. Im Internet haben wir dann gelesen, das ein Mehrfamilienhaus gebaut werden soll, ein neuer Plan liegt uns bis jetzt nicht vor.
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