Baubeschreibung Keller Dämmung als weiße Wanne

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D

Dobbylein

Hallo zusammen,
in unserer Baubeschreibung vom Bauträger ist für den Keller folgendes vorgesehen:

"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS Untergeschoss WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS Weisse Wanne AUSGEFÜHRT. INNENWÄNDE Beton ODER GEMAUERT. Decke ÜBER UNTERGESCHOSS ALS BETONDECKE. Die untergeordneten Technikräume beziehungsweise Kellerräume im Untergeschoss erfüllen, was Belichtung, Beheizung und Belüftung angeht, nicht die Anforderungen an eine so genannte anspruchsvolle Nutzung. Es handelt sich um eine reine WU-Konstruktion als weiße Wanne, die Außenwände werden aus diesem Grund nicht bis auf die Bodenplatte herunter gedämmt und auch der Kellerboden bleibt in diesen Räumen ungedämmt. Von Lagerung von feuchteempfindlichem Material wie Papier, Zucker etc. wird abgeraten."

Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll? Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
 
B

Bauexperte

Guten Abend Harry Potter´s Freund Dobby,

das ist eigentlich Thema einer Überprüfung/Bewertung von Bauunterlagen

"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
Was, wenn kein Kies erforderlich wird, wie wird dann gegründet?

AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS UNTERGESCHOSS WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS WEISSE WANNE AUSGEFÜHRT.
Weshalb? Hört der Keller unterhalb des Lichtschachtes auf oder ist nur der Rest darunter von Erde umgeben? Und weshalb ist einmal von Keller und einmal von Untergeschoss die Rede?

Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll?
Solange der Wärmeerzeuger nicht im Keller aufgestellt werden soll: imho ja. Ansonsten muß der dafür vorgesehene Raum gedämmt und beheizt werden.

Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
Das kann doch Niemand beantworten, der nicht das Bodengutachten und die restliche BB kennt. Aus Deiner Beschreibung geht bspw. nicht hervor, welche Abdichtung nach DIN xyz für die "weiße Wanne" vorgenommen wird.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

Dobbylein

Danke für die Antwort.
Es handelt sich um ein Kellergeschoss, welches auch als Untergeschoss bezeichnet wird. Der Keller hat 3 Räume, davon ein Raum mit Pelletheizung. Die anderen beiden Räume reine Nutzräume.

Ich kenne mich in der Materie nicht gut aus, fand es aber seltsam, dass im Keller die "Außenwände nicht bis zur Bodenplatte herunter gedämmt" werden. Ich kann nicht nachvollziehen, ob das normale Bauweise ist...
 

€uro

Hallo,
..... Der Keller hat 3 Räume, davon ein Raum mit Pelletheizung. Die anderen beiden Räume reine Nutzräume...... Ich kann nicht nachvollziehen, ob das normale Bauweise ist...
Zunächst mal in den Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis sehen. Nach dieser Schilderung liegt der Keller insgesamt, so auch die Heizung, außerhalb der thermischen Hülle.
Die Kellerräume dürfen daher nicht bzw. nie wohnwirtschaftlich genutzt und auch nicht entsprechend beheizt werden.
Nach der Ausführung hier, scheint die Kellerdecke der DIN 4108 Bbl. 2 zu entsprechen, was grundsätzlich korrekt ist!

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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