ᐅ Baubeschreibung Keller Dämmung als weiße Wanne
Erstellt am: 04.04.14 16:42
Dobbylein 04.04.14 16:42
Hallo zusammen,
in unserer Baubeschreibung vom Bauträger ist für den Keller folgendes vorgesehen:
"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS Untergeschoss WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS Weisse Wanne AUSGEFÜHRT. INNENWÄNDE Beton ODER GEMAUERT. Decke ÜBER UNTERGESCHOSS ALS BETONDECKE. Die untergeordneten Technikräume beziehungsweise Kellerräume im Untergeschoss erfüllen, was Belichtung, Beheizung und Belüftung angeht, nicht die Anforderungen an eine so genannte anspruchsvolle Nutzung. Es handelt sich um eine reine WU-Konstruktion als weiße Wanne, die Außenwände werden aus diesem Grund nicht bis auf die Bodenplatte herunter gedämmt und auch der Kellerboden bleibt in diesen Räumen ungedämmt. Von Lagerung von feuchteempfindlichem Material wie Papier, Zucker etc. wird abgeraten."
Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll? Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
in unserer Baubeschreibung vom Bauträger ist für den Keller folgendes vorgesehen:
"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS Untergeschoss WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS Weisse Wanne AUSGEFÜHRT. INNENWÄNDE Beton ODER GEMAUERT. Decke ÜBER UNTERGESCHOSS ALS BETONDECKE. Die untergeordneten Technikräume beziehungsweise Kellerräume im Untergeschoss erfüllen, was Belichtung, Beheizung und Belüftung angeht, nicht die Anforderungen an eine so genannte anspruchsvolle Nutzung. Es handelt sich um eine reine WU-Konstruktion als weiße Wanne, die Außenwände werden aus diesem Grund nicht bis auf die Bodenplatte herunter gedämmt und auch der Kellerboden bleibt in diesen Räumen ungedämmt. Von Lagerung von feuchteempfindlichem Material wie Papier, Zucker etc. wird abgeraten."
Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll? Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
Bauexperte 04.04.14 20:19
Guten Abend Harry Potter´s Freund Dobby,
das ist eigentlich Thema einer Überprüfung/Bewertung von Bauunterlagen
Grüße, Bauexperte
das ist eigentlich Thema einer Überprüfung/Bewertung von Bauunterlagen
Dobbylein schrieb:Was, wenn kein Kies erforderlich wird, wie wird dann gegründet?
"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
Dobbylein schrieb:Weshalb? Hört der Keller unterhalb des Lichtschachtes auf oder ist nur der Rest darunter von Erde umgeben? Und weshalb ist einmal von Keller und einmal von Untergeschoss die Rede?
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS UNTERGESCHOSS WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS WEISSE WANNE AUSGEFÜHRT.
Dobbylein schrieb:Solange der Wärmeerzeuger nicht im Keller aufgestellt werden soll: imho ja. Ansonsten muß der dafür vorgesehene Raum gedämmt und beheizt werden.
Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll?
Dobbylein schrieb:Das kann doch Niemand beantworten, der nicht das Bodengutachten und die restliche BB kennt. Aus Deiner Beschreibung geht bspw. nicht hervor, welche Abdichtung nach DIN xyz für die "weiße Wanne" vorgenommen wird.
Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
Grüße, Bauexperte
Dobbylein 04.04.14 20:36
Danke für die Antwort.
Es handelt sich um ein Kellergeschoss, welches auch als Untergeschoss bezeichnet wird. Der Keller hat 3 Räume, davon ein Raum mit Pelletheizung. Die anderen beiden Räume reine Nutzräume.
Ich kenne mich in der Materie nicht gut aus, fand es aber seltsam, dass im Keller die "Außenwände nicht bis zur Bodenplatte herunter gedämmt" werden. Ich kann nicht nachvollziehen, ob das normale Bauweise ist...
Es handelt sich um ein Kellergeschoss, welches auch als Untergeschoss bezeichnet wird. Der Keller hat 3 Räume, davon ein Raum mit Pelletheizung. Die anderen beiden Räume reine Nutzräume.
Ich kenne mich in der Materie nicht gut aus, fand es aber seltsam, dass im Keller die "Außenwände nicht bis zur Bodenplatte herunter gedämmt" werden. Ich kann nicht nachvollziehen, ob das normale Bauweise ist...
€uro 05.04.14 16:46
Hallo,
Die Kellerräume dürfen daher nicht bzw. nie wohnwirtschaftlich genutzt und auch nicht entsprechend beheizt werden.
Nach der Ausführung hier, scheint die Kellerdecke der DIN 4108 Bbl. 2 zu entsprechen, was grundsätzlich korrekt ist!
v.g.
Dobbylein schrieb:Zunächst mal in den Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis sehen. Nach dieser Schilderung liegt der Keller insgesamt, so auch die Heizung, außerhalb der thermischen Hülle.
..... Der Keller hat 3 Räume, davon ein Raum mit Pelletheizung. Die anderen beiden Räume reine Nutzräume...... Ich kann nicht nachvollziehen, ob das normale Bauweise ist...
Die Kellerräume dürfen daher nicht bzw. nie wohnwirtschaftlich genutzt und auch nicht entsprechend beheizt werden.
Nach der Ausführung hier, scheint die Kellerdecke der DIN 4108 Bbl. 2 zu entsprechen, was grundsätzlich korrekt ist!
v.g.
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