Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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DaSch17

DaSch17

Seltsam. Mir hat die KfW erzählt dass 40 plus funktioniert, nur EE und NH nicht.
Die Kosten dürfen sich dabei natürlich nicht überschneiden.
Ja, das hat mir die KfW damals auch erzählt. Das schließt sich aber m. E. gegenseitig aus.

Für 40Plus brauchst du ja eine Wärmepumpenanlage, die dann auch vom BAfA gefördert wird. Ergo: Nicht zulässige Doppelförderung.

Daher BAfA alt nur kombinierbar mit 40 oder 55; wahlweise mit NH.

Das NH-Paket ist aber sehr schwer für ein Einfamilienhaus zu erreichen. Bislang gibt es nur ein paar wenige FH-Hersteller die eine Serienzertifizierung für das NH-Paket haben.

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Baukosten ist für uns aktuell am lukrativsten KfW55 zu bauen und die BAfA alt Förderung mitzunehmen.
 
B

Baranej

Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?

Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?
 
T

Tom1978

Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?

Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?
Solange es nicht z.B. kfw55 EE ist, ist es unbedenklich. Wir erhalten den Zuschuss aus kfw 55 (18.000 €) + BAFA (35% für Sole-Wasser-Wärmepumpe + Kontrollierte-Wohnraumlüftung + Temperierung Sole-Wasser-Wärmepumpe).
 
N

netuser

Gibt es eigentlich bei Zahlungen für die Kombination aus BAFA und KFW153 etwas zu beachten?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Heizung nicht mit Mitteln der KFW153 bezahlt werden darf, wenn es zeitgleich per BAFA gefördert ist. Fehlinfo oder korrekt?

Wie würde das denn funktionieren, wenn man mit einem GU baut und Abschlagszahlungen meist mehrere Dinge beinhalten?

Sollte kein Problem sein.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen bzw. Inbetriebnahme der Heizung, muss BAFA vom GU/Heizungsbauer eine Bestätigung über die Ausführung gemäß der Anforderungen ausstellen. Ebenso wird der GU hier eine Kostenübersicht für die Heizung ausstellen müssen. So zumindest mein bisheriges Verständnis.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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