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.. ein Haus auf Krampf bedeuten. Ein Haus, welches Dich beim Anschauen vom eigenen Grundstück aus schon erdrückt.Das würde dann
.. ein Haus auf Krampf bedeuten. Ein Haus, welches Dich beim Anschauen vom eigenen Grundstück aus schon erdrückt.Das würde dann
So in diese Richtung haben wir auch gedacht. Wahrscheinlich wird aber ein weiteres Geschoss nötig, s.u. bei @11antDanke für den Plan mit Baufeld.
Ich habe mal das Gelände nach Deinen Angaben eingefügt.
So kann es funktionieren.
Das Bauplanungsamt hat eine Realteilung mündlich abgelehnt. Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen würden sie nur zustimmen, wenn beide Teilgrundstücke die vordere Baugrenze erreichen. Die Rechtsgrundlage hierfür wollten sie mir aber nicht erklären. Sie fügten noch hinzu, dass es oberste Priorität habe, dass die Häuser "alle vorne an der Straße" stünden. Das interessanterweise im Bauplan nicht beschrieben. Die textlichen Festsetzungen habe ich euch ja weiter oben aufgeschrieben.Wer bekommt denn das Gartengrundstück? Soll das real geteilt werden mit Wegerecht?
Finde ich in Ordnung. Der nicht zugängliche Garten hat auch viele Vorteile.Man muss sich aber auch klar machen, dass damit der Gartenzugang für größere Gartenarbeit nicht frei ist und nur durch die Garage oder durchs Haus stattfinden kann.
Eine hinterm Haus (Richtung Hauptgarten), eine im Vorgarten. Der Vorgarten soll durch eine hohe Hecke entsprechenden Sichtschutz von der Straße erhalten. Ist bei einem Haus in der Nähe auch so umgesetzt. Das ist allerdings ein Mehrfamilienhaus, bei dem die EG-Wohnung zur Straße hin ihren Garten hat. Das könnte ja mit einer Doppelhaushälfte auch funktionieren, oder?Ich weiß, sind aber trotzdem gut 40 cm ... und, es ist ja noch nicht geklärt, wie Terrassen in so einer Lösung überhaupt verteilt werden können.
Sehr interessant. Was könnte das denn für ein Missbrauch sein? Die Gebäudehöhe ist zwar nicht in Metern festgelegt, aber doch begrenzt: Bei voller Ausschöpfung würde das Hanggeschoss im Mittel weniger als 1,40 herausschauen, dann kämen drei Vollgeschosse und dann noch ein Dachgeschoss mit 60 cm Drempel und 45° Dachneigung. Durch welche Gestaltungsmissbrauch soll man das noch erhöhen können? Und davon abgesehen: So hoch (5 Stockwerke mit Wohnfläche) wollen wir ja gar nicht.Die Limitierung der Sockelhöhe hat primär den Zweck, hinsichtlich der Gebäudehöhe Gestaltungsmißbrauch abzuwehren.
Hier wäre der Sockel ja ohne Nutzen. Zumindest erkenne ich ihn nicht. Dann schon eher Das EG auf Straßenniveau (ohne darunterliegendes Geschoss) einplanen, wobei die hinteren Räume dann weitgehend unterirdisch wären und wohl nur als Nutzfläche dienen dürften. Dieses Geschoss würde dann im Mittel ca. 1,30m über dem natürlichen Gelände stehen (weil er Hang anfangs stärker ansteigt - da müsste man ggf. noch genauer nachmessen), wäre also kein Vollgeschoss. Darüber könnte mann dann so viele Geschosse bauen wie nötig, max. 3 + DG; in unserem Fall wohl eher 2+DG.Gehen wir von 1,8 m Höhenspiel im Baufenster, 2,8 m Geschosshöhe und 0,6 m Sockelhöhe / Höhenbezugspunkt aus, dann schaut das EG folglich vorne um 3,4 m (0,6 m Sockel + 2.8 m Geschosshöhe) und hinten um 1,6 m (2,8 m Geschosshöhe + 0,6 m Sockel aber - 1,8 m Geländeanstieg) - im Mittel also 2,5 m aus dem Gelände heraus,
Wie meinst du das? Das Nachbarhaus wie von 11ant skizziert, nur mit dem EG auf Straßenebene. Ich schon bei Nachbarn zu besuch und fühlte mich gar nicht erdrückt... ein Haus auf Krampf bedeuten. Ein Haus, welches Dich beim Anschauen vom eigenen Grundstück aus schon erdrückt.
Bearbeitungszeit abgelaufen. Weiterer Unterschied beim Nachbarhaus: Kein Doppelhaus, sondern Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung. Außerdem der Hang auf der gesamten Grundfläche abgebaggert, so dass man hinterm Haus steil in den Garten hochklettert, wohingegen das darüberliegende Geschoss eine aufgeständerte Terrasse hat, von der eine kurze Treppe ca. 1m hinab in den Garten führt. Den Grund konnte ich nicht herausfinden.Das Nachbarhaus wie von 11ant skizziert, nur mit dem EG auf Straßenebene.
Ohne Begrenzung des Sockels wäre die Versuchung groß, das EG "gartenseitig ebenerdig" aufzusockeln, mit der Gefahr der Auswirkung einer größeren Gebäudehöhe.Sehr interessant. Was könnte das denn für ein Missbrauch sein? Die Gebäudehöhe ist zwar nicht in Metern festgelegt, aber doch begrenzt:
Ohne die vordere Kante des Baufensters zur Baulinie zu machen, sehe ich für eine solche Anbauverpflichtung auch keine Rechtsgrundlage. Diejenige für die Ablehnung der Realteilung besteht darin, daß der hintere Teil dann rechtlich nicht "erschlossen" und somit ohne Aussicht auf Baugenehmigung wäre (es sei denn, der Vorderlieger gewährte entsprechende GFL-Rechte).Das Bauplanungsamt hat eine Realteilung mündlich abgelehnt. Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen würden sie nur zustimmen, wenn beide Teilgrundstücke die vordere Baugrenze erreichen. Die Rechtsgrundlage hierfür wollten sie mir aber nicht erklären. Sie fügten noch hinzu, dass es oberste Priorität habe, dass die Häuser "alle vorne an der Straße" stünden. Das interessanterweise im Bauplan nicht beschrieben. Die textlichen Festsetzungen habe ich euch ja weiter oben aufgeschrieben.
Es gibt aber sicherlich einen guten Grund, warum ihr bei diesen Häusern unter anderem nicht fündig wurdet: Eurem Raumprogramm.53 m² Wohngrundfläche find ich jetzt kein No-Go. Wir haben uns auch Reihenhäuser mit noch weniger angesehen. Und es gibt auch Grundrisse von Häusern mit ähnlichen Außenmaßen. Zwar nicht als Doppelhaushälfte, aber sog. "Stadtvillen" für ein 8x8m Baufenster sind zu finden. Natürlich haben die auf allen Seiten Fenster und können nur ganz grob zur Inspiration dienen.
Ja, aber irgendwann muss man mal die Gedankenschleife ankurbeln, ob sich ein horrender Aufwand mit vielen Einbußen lohnt, um irgendetwas zu erreichen, was dann schon lange nichts mehr mit dem Wunsch zu tun hat. Ich gehe nicht davon aus, dass Ihr aufgrund von Barmherzigkeit den Freunden einen Teil des Grundstücks schenken wollt, sondern es ist eine Kostenfrage.Ich lese deine Beiträge schon seit Jahren und hatte immer den Eindruck, dass du alles irgendwie passend machen kannst.
Naja, Es ist schon ein Unterschied, sich für eine ETW zu entscheiden oder ein teures Einfamilienhaus (hier „DH“) bauen zu wollen.Eine hinterm Haus (Richtung Hauptgarten), eine im Vorgarten. Der Vorgarten soll durch eine hohe Hecke entsprechenden Sichtschutz von der Straße erhalten. Ist bei einem Haus in der Nähe auch so umgesetzt. Das ist allerdings ein Mehrfamilienhaus, bei dem die EG-Wohnung zur Straße hin ihren Garten hat. Das könnte ja mit einer Doppelhaushälfte auch funktionieren, oder?
langsam kommt es: hinten fehlt dann erst einmal ein Geschoss, welches der vordere Teil hätte.Dann schon eher Das EG auf Straßenniveau (ohne darunterliegendes Geschoss) einplanen, wobei die hinteren Räume dann weitgehend unterirdisch wären und wohl nur als Nutzfläche dienen dürften. Dieses Geschoss würde dann im Mittel ca. 1,30m über dem natürlichen Gelände stehen (weil er Hang anfangs stärker ansteigt -
Das ist nicht richtig. Ich steigere mich eher ins Negative, könntest Du sagen. Ich für meinen Teil versuche etwas mehr zu erkennen als Geschosse übereinander zu bauen. Und zwar sehe ich auf diesen Maßen der Grundfläche nicht Dein genanntes Raumprogramm. Also müsstest Du schon zwangsweise hoch stapeln.Ich lese aus all deinen Beiträgen Bedenken heraus. Vmtl. auch berechtigte.
..Du sagst es: in Eurem Fall, nämlich die Einheit an der Strasse wohl eher 2+DG, aber bitte mit der EG-Erweiterung für zB. Technik und weiteres.Darüber könnte mann dann so viele Geschosse bauen wie nötig, max. 3 + DG; in unserem Fall wohl eher 2+DG.
Gehen tut vieles. Nur würde ich so nicht leben wollen, wie Du Dir das da vorne vorstellst. Für so etwas kaufe ich kein Grundstück.Aber es gelingt mir nicht zu erkennen, in welche Richtung du tendieren würdest?